Externe Qualitätskontrolle für genetische Untersuchungen

Die Qualitätssicherung spielt bei genetischen Untersuchungen eine wichtige Rolle. Hier finden Sie Informationen zu externen Qualitätskontrollen in humangenetischen Laboratorien.

Das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) hat zum Ziel die Qualität genetischer Untersuchungen und die Interpretation ihrer Ergebnisse sicherzustellen. Die Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV) legt daher fest, dass nach GUMG bewilligte medizinische Laboratorien die Pflicht haben, regelmässig externe Qualitätskontrollen (EQC) durchzuführen.

Gestützt auf die Empfehlung 9/2011 und 16/2016 der Eidgenössischen Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK) hat das BAG entsprechende Anforderungen festgelegt.

  • Es sind jährlich für alle im Laboratorium durchgeführten bzw. angebotenen Untersuchungen externe Qualitätskontrollen durchzuführen.

    Fallbezogene EQC:

  • Die Laboratorien müssen für ihre Untersuchungen an den von Qualitätskontrollzentren im In- und Ausland angebotenen fallspezifischen Ringversuche teilnehmen. Dabei sind EQC mit Prüfung der Interpretation zu berücksichtigen.
  • Bei Anwendung der Hochdurchsatzsequenzierung sind ebenfalls für sämtliche Untersuchungen die fallbezogenen EQC durchzuführen. Zudem soll die Hochdurchsatzsequenzierung durch eine methodisch-technische EQC überprüft werden.

    Alternative EQC:

  • Falls für eine genetische Untersuchung kein fallbezogenes Angebot besteht, sind alternative Methoden zur Überprüfung der Qualität oder methodenorientierte Ringversuche zu wählen. Die Überprüfung muss detailliert dokumentiert werden.
  • Bei den alternativen Methoden ist wenn immer möglich ein Probenaustausch im Rahmen eines Quervergleichs zwischen Laboratorien zu wählen.
  • Neben dem fallbezogenen Probenaustausch soll, insbesondere bei der Hochdurchsatzsequenzierung, immer auch eine methodenorientierte EQC durchgeführt werden.

Im Register «Dokumente» finden Sie eine Liste von fallbezogenen externen Qualitätskontrollzentren (kein Anspruch auf Vollständigkeit).

Gesetze

Gesetzgebung Genetische Untersuchungen

Das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen regelt die Durchführung genetischer Analysen. Zentrale Aspekte sind der Schutz der Persönlichkeit, das Verhindern von Missbräuchen und die Sicherstellung der Qualität.

Weiterführende Themen

Genetische Tests und pränatale Diagnostik

Genetische Tests untersuchen das menschliche Erbgut. Hier finden Sie Informationen und die rechtlichen Grundlagen dazu.

Eidgenössische Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK)

Die Eidgenössische Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK) ist eine ausserparlamentarische Kommission mit beratender Funktion im medizinisch-genetischen Bereich.

Letzte Änderung 23.02.2024

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Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
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