In der Strahlenschutz-Gesetzgebung sind die Voraussetzungen für den Erhalt einer Bewilligung für den Umgang mit ionisierender Strahlung definiert.
- Vorliegen der ärztlichen Sachkunde (medizinische Verantwortung)
- Beauftragung mindestens eines ausgebildeten Strahlenschutz-Sachverständigen (technischer Strahlenschutz)
- ausreichende Haftpflichtversicherung im Betrieb
- Anlagen, Hilfsmittel, Einrichtungen und Räumlichkeiten müssen dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen
- Durchführung eines Qualitätssicherungsprogramms (Abnahmeprüfung, Konstanzprüfungen, Wartung mit Zustandsprüfung an der gesamten Abbildungskette)
- Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften (Dosimetrie, Schutzmittel, Aus- und Weiterbildung, etc.)
Letzte Änderung 17.08.2018
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