Für die Erteilung einer Patientenbewilligung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Die Aufnahmekriterien gemäss Art. 10 Abs. 1 BetmSV müssen erfüllt sein (ausser wenn ein Ausnahmefall nach Art. 10 Abs. 2 BetmSV begründet ist), d.h. die Patientin oder der Patient muss:
- mindestens 18 Jahre alt sein;
- seit mindestens zwei Jahren schwer heroinabhängig sein;
- mindestens zwei Behandlungsversuche mit einer anderen anerkannten ambulanten oder stationären Therapie abgebrochen oder erfolglos absolviert haben und
- Defizite im psychischen, körperlichen oder sozialen Bereich aufweisen.
- Das Gesuch muss durch eine(n) gemäss Artikel 18 Absatz 1 BetmSV verschreibungsberechtigte(n) Ärztin oder Arzt eingereicht und entsprechend unterschrieben werden. Die medizinische Leitung übernimmt die Ärztin oder der Arzt oder, die/der über eine gültige Arztbewilligung nach Artikel 18 Absatz 1 BetmSV verfügt.
- Die nach Artikel 3e Absatz 1 BetmG zuständige kantonale Behörde (Bewilligungsbehörde) bringt keine Einwände vor. Gemäss Gesuchsformular wird beim Erstgesuch eine Unterschrift der Kantonsärztin oder des Kantonsarztes vorausgesetzt.
- Die diacetylmorphingestützte Behandlung wird in einer Institution mit einer gültigen Bewilligung nach Artikel 16 BetmSV durchgeführt.
- Die Gesuchsunterlagen müssen zudem die folgenden Angaben (Art. 9 BetmSV) enthalten:
- Name und Adresse der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes (d.h. Inhaber/in der Bewilligung);
- Name und Vorname der Patientin oder des Patienten;
- Geschlecht der Patientin oder des Patienten;
- Geburtsdatum der Patientin oder des Patienten;
- Heimatort der Patientin oder des Patienten;
- Wohnadresse der Patientin oder des Patienten;
- Adresse des vorübergehenden Aufenthaltsortes der Patientin oder des Patienten;
- Abgabestelle;
- Bei stationären Behandlungen ist zusätzlich der Name und die Adresse der Institution anzugeben.
- Im Gesuch ist die vorgesehene Bewilligungsdauer anzugeben (maximal 2 Jahre).
Das Gesuch um Aufnahme in die diacetylmorphingestützte Behandlung muss von der medizinischen Leitung der Institution im Namen des Patienten oder der Patientin gestellt werden.
Für die Ausstellung der Patientenbewilligung werden keine Gebühren erhoben (Art. 40 Bst. d BetmSV).
Das Formular (PDF, 873 kB, 31.03.2023) ist an hegebe@hin.ch zu senden.