Zusätzlich zur kantonalen Bewilligung für die Verschreibung, die Abgabe und die Verabreichung von Betäubungsmitteln zur Behandlung von betäubungsmittelabhängigen Personen benötigen Ärztinnen und Ärzte, die Diacetylmorphin verschreiben möchten, eine spezielle Bewilligung des Bundes, die vom BAG erteilt wird.
Gemäss Artikel 3e Absatz 3 Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) ist die Verschreibung von Diacetylmorphin spezialisierten Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Ärztinnen und Ärzte, die Diacetylmorphin verschreiben möchten, müssen beim BAG eine Bewilligung zum Bezug, zur Verwendung und zur Abgabe von Diacetylmorphin im Rahmen einer diacetylmorphingestützten Behandlung einholen (Art. 18 Verordnung über Betäubungsmittelsucht und andere suchtbedingte Störungen, BetmSV; SR 812.121.6).