Anpassung der Verordnung über die Teuerungszulagen an Rentnerinnen und Rentner der obligatorischen Unfallversicherung

Bezügerinnen und Bezüger von Invaliden- und Hinterlassenenrenten der Unfallversicherung erhalten Zulagen zum Ausgleich der Teuerung. Die Anpassung der UVG-Renten an die Teuerung erfolgt auf den gleichen Zeitpunkt wie die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung und berechnet sich jeweils nach dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) des Monats September. Das Inkrafttreten der dazugehörigen Verordnung erfolgt jeweils auf den 1. Januar des Folgejahres.

Letzte Änderung 25.10.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Versicherungsaufsicht
Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 21 11
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/gesetze-und-bewilligungen/gesetzgebung/gesetzgebung-versicherungen/gesetzgebung-unfallversicherung/laufende-revisionsprojekte/anpassung-vo-teuerungszulagen-rentner.html