Bezügerinnen und Bezüger von Invaliden- und Hinterlassenenrenten der Unfallversicherung erhalten Zulagen zum Ausgleich der Teuerung. Die Anpassung der UVG-Renten an die Teuerung erfolgt auf den gleichen Zeitpunkt wie die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung und berechnet sich jeweils nach dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) des Monats September. Das Inkrafttreten der dazugehörigen Verordnung erfolgt jeweils auf den 1. Januar des Folgejahres.
Anpassung der Verordnung über die Teuerungszulagen an Rentnerinnen und Rentner der obligatorischen Unfallversicherung
Letzte Änderung 25.10.2024
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