Am 2. März 2022 lehnten es die eidgenössischen Räte ab, die Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» abzuschreiben. Infolgedessen wurde die Verwaltung beauftragt, das UVG und gegebenenfalls andere einschlägige Bestimmungen anzupassen. Es soll garantiert werden, dass Taggelder auch in Fällen bezahlt werden, in denen die Erwerbsunfähigkeit durch Rückfälle oder Spätfolgen einer Verletzung begründet ist, welche die versicherte Person als Jugendliche oder Jugendlicher erlitten hat.
Am 27. September 2024, hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG): Umsetzung der Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» verabschiedet.
Das Parlament muss demnächst über die geplante Änderung abstimmen.