Der Bundesrat hat am 16. Juni 2023 Anpassungen in der Kranverordnung beschlossen. Angepasst werden die Artikel 5 und 6 der Kranverordnung. Neu sollen Arbeitnehmende im Anschlagen von Lasten wie auch für die Bedienung des Krans nicht nur angeleitet, sondern für diese Tätigkeit ausgebildet werden. Mit der Anpassung dieser beiden Artikel steht die Kranverordnung wieder im Einklang mit dem Stand der Technik und der heute gelebten Praxis. Zudem wird mit der Anpassung dieser beiden Artikel Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen.
Die Anpassungen in der Kranverordnung treten am 1. September 2023 in Kraft.