Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG)

Was 2006 begann, fand am 25. September 2015 einen erfolgreichen Abschluss: National- und Ständerat genehmigten in der Schlussabstimmung die Revision des UVG. Die Gesetzesänderungen sind auf den 1. Januar 2017 in Kraft getreten. 

Die Änderung des UVG ist nach einem langjährigen Prozess gestützt auf die Vorlage 2 der Botschaft vom 30. Mai 2008 (Organisation und Nebentätigkeiten der Suva) sowie gestützt auf die neue Vorlage 1 der Zusatzbotschaft vom 19. September 2014 (Unfallversicherung und Unfallverhütung) in der Schlussabstimmung vom 25. September 2015 in beiden Räten angenommen worden. Der Inhalt der Zusatzbotschaft stützte sich auf einen Kompromissvorschlag, den die Sozialpartner eingebracht hatten, und der auch von den Versicherern unterstützt wurde.

Das Parlament hat den Umstand, dass ihm mit der Zusatzbotschaft breit abgestützte, konsensuale Revisionsvorschläge unterbreitet worden sind, in hohem Masse respektiert.

Letzte Änderung 17.09.2018

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