Revision der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV)

Die am 25. September 2015 genehmigte Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung erforderte, dass die dazugehörende Verordnung über die Unfallversicherung angepasst wird. Gesetz und Verordnung sind per 1. Januar 2017 in Kraft getreten.

Die Änderung des UVG ist nach einem langjährigen Prozess in der Schlussabstimmung vom 25. September 2015 in beiden Räten angenommen worden. Der Inhalt der Zusatzbotschaft stützte sich auf einen Kompromissvorschlag, den die Sozialpartner eingebracht hatten. Er wurde auch von den Versicherern unterstützt. Bei dieser Ausgangslage beschränkte sich die Revision der UVV grundsätzlich auf die unstrittigen Themenbereiche der Gesetzesrevision, indem technische Präzisierungen angebracht werden. Die Anpassungen auf Verordnungsstufe sollten die Anwendung des Unfallversicherungsrechts, das sich bewährt hat, in einzelnen Punkten weiter verbessern und vereinfachen.

Letzte Änderung 26.05.2020

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