Der Bundesrat hat am 18. Juni 2021 die neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) beschlossen. Bei der Totalrevision wurden die technische Entwicklung und die Verhältnisse der heutigen Arbeitswelt berücksichtigt. Zudem wurde eine Vereinheitlichung der Absturzhöhe, ab welcher Sicherungsmassnahmen getroffen werden müssen, vorgenommen, um den Arbeitnehmerschutz zu stärken und Rechtssicherheit zu schaffen.
Die neue Bauenarbeitenverordnung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.