Die bisherige Verordnung über die Massnahmen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten bei Arbeiten unter Druckluft ist angepasst worden. Bei der Totalrevision wurden die technische Entwicklung und die Verhältnisse der heutigen Arbeitswelt berücksichtigt.
Die bisherige Verordnung über die Massnahmen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten bei Arbeiten unter Druckluft ist angepasst worden. Bei der Totalrevision wurden die technische Entwicklung und die Verhältnisse der heutigen Arbeitswelt berücksichtigt. Die neue Verordnung über die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeiten im Überdruck ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Am 15. Oktober 2016 sind zudem Ausnahmebestimmungen für Polizei- und Rettungstaucherinnen und –taucher in Kraft getreten.
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Letzte Änderung 21.01.2021
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