Per 1. Januar 2018 sind Änderungen bezüglich der Weiterentwicklung der Armee in Kraft gesetzt worden. Die entsprechenden Anpassungen von Begriffen und nicht mehr aktuellen Verweisen in der Verordnung über die Militärversicherung (MVV), die seinerzeit nicht vorgenommen wurden, erfolgen in dieser MVV-Revision. Weiter muss die per 1. Januar 2022 eingeführte Präzisierung der Regelung in der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) betreffend «Analogietaxe» auch in der MVV umgesetzt werden. Zudem wird Artikel 12 MVV – der unter anderem auch die medizinischen Hilfspersonen zum Gegenstand hat, die nach der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) zur selbstständigen Tätigkeit zugelassen sind – den aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Versicherungsaufsicht
Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 21 11