Krankheitsschutz der beruflich und freiwillig Versicherten sowie Unfallschutz der freiwillig Versicherten

Die im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes 2017 - 2019 per 1. Januar 2018 eingeführten neuen Finanzierungsregeln bestimmen, dass die effektiven Kosten der Militärversicherung für Leistungen bei Krankheit der beruflich und freiwillig Versicherten sowie für Leistungen bei Unfall der freiwillig Versicherten massgebend sind und entsprechende Prämien geschuldet sind. Nach einer fünfjährigen Einführungsphase, in der mindestens ein 80-prozentiger Kostendeckungsgrad geschuldet war, gilt seit dem 1. Januar 2024 ein Kostendeckungsgrad von 90 Prozent. Die Prämien werden jedes Jahr per 1. Januar festgesetzt.

Medien

Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Sollten Sie Java Script nicht aktivieren können oder wollen, dann haben sie mit unten stehendem Link die Möglichkeit auf die Seite News Service Bund zu gelangen und dort die Mitteilungen zu lesen.

Zur externen NSB Seite

Letzte Änderung 25.10.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Versicherungsaufsicht
Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 21 11
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/gesetze-und-bewilligungen/gesetzgebung/gesetzgebung-versicherungen/gesetzgebung-militaerversicherung/abgeschlossene-revisionsprojekte/aenderung-mvv.html