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Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) dient in der Schweiz dazu, die Bevölkerung im Krankheitsfall finanziell abzusichern. Zudem regelt es zahlreiche weitere Bereiche im Gesundheitswesen. Gemäss dem KVG müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen einer Krankenkasse angehören.

Referenzdokumente zur Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und zur Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und deren Anhänge

Das BAG publiziert die Referenzdokumente zur Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und zur Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und deren Anhänge 1, 2 und 3.

Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

Die Änderungen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) werden in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) veröffentlicht.

Prämienverbilligung für Rentner und Rentnerinnen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Island oder Norwegen wohnen

Das BAG publiziert die «Tabelle zur Umrechnung von Kapitalleistungen in lebenslängliche Renten» wie im Anhang der VPVKEU erwähnt.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern