Am 9. Juni 2023 überwies der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zur Änderung des KVG (Datenaustausch, Risikoausgleich).
Mit dieser Revision soll ein Datenaustausch zwischen Kantonen und Versicherern eingeführt werden, um die Aufgaben beider Seiten zu vereinfachen. Des Weiteren werden mit der Revision die Versicherten, die im Ausland wohnen, in den Risikoausgleich einbezogen und diejenigen, die während einer bestimmten Zeit nicht mehr kontaktiert werden können, vom Risikoausgleich ausgenommen.
Das Parlament prüft derzeit den Entwurf. Für weitere Informationen hier der Link zur Website des Parlaments:
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Letzte Änderung 25.10.2024
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