Änderung des KVG: Datenaustausch, Risikoausgleich

Am 9. Juni 2023 überwies der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zur Änderung des KVG (Datenaustausch, Risikoausgleich).

 

Mit dieser Revision soll ein Datenaustausch zwischen Kantonen und Versicherern eingeführt werden, um die Aufgaben beider Seiten zu vereinfachen. Des Weiteren werden mit der Revision die Versicherten, die im Ausland wohnen, in den Risikoausgleich einbezogen und diejenigen, die während einer bestimmten Zeit nicht mehr kontaktiert werden können, vom Risikoausgleich ausgenommen.

Das Parlament prüft derzeit den Entwurf. Für weitere Informationen hier der Link zur Website des Parlaments:

 

Medien

Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Sollten Sie Java Script nicht aktivieren können oder wollen, dann haben sie mit unten stehendem Link die Möglichkeit auf die Seite News Service Bund zu gelangen und dort die Mitteilungen zu lesen.

Zur externen NSB Seite

Letzte Änderung 25.10.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 21 11
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/gesetze-und-bewilligungen/gesetzgebung/gesetzgebung-versicherungen/gesetzgebung-krankenversicherung/krankenversicherung-revisionsprojekte-laufend/modification-lamal-donnees-cdr.html