Änderung der KVV und der KLV (Organisationen der Apotheker und Apothekerinnen sowie der Zahnärzte und Zahnärztinnen, Rechnungsstellung bei Analysen, unterjähriger Wechsel und Meldepflicht Ausgleichsbetrag)

Vom 18. Oktober 2023 bis am 1. Februar 2024 führte das EDI im Auftrag des Bundesrates eine Vernehmlassung zur Änderung der KVV und der KLV betreffend die Organisationen der Apotheker und Apothekerinnen sowie der Zahnärzte und Zahnärztinnen, die Rechnungsstellung bei Analysen, den unterjährigen Wechsel und die Meldepflicht des Ausgleichsbetrags durch.  

Ausgangslage

Infolge der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) betreffend Pauschalen im ambulanten Bereich, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, muss auch die KVV angepasst werden, um das erste Paket des Kostendämpfungsprogramms umzusetzen. Der Bundesrat schickte eine entsprechende Änderung betreffend der Rechnungsstellung von Laboranalysen sowie weitere Änderungen der KVV und KLV in die Vernehmlassung.

Inhalt der Änderung

Im Nachgang zum Inkrafttreten der KVG-Änderung vom 1. Januar 2023 betreffend Pauschalen im ambulanten Bereich zeigte sich, dass eine Änderung der KVV bezüglich der Rechnungsstellung für die Laboranalysen erforderlich ist. In Zukunft sollen Laboranalysen, wenn es von den Tarifpartnern ausgehandelte Pauschalen für bestimmte ambulante Behandlungen gibt, in diesen Pauschalen enthalten sein können und somit nicht mehr separat verrechnet werden müssen. Der Bundesrat nimmt zudem die Gelegenheit wahr, weitere Anpassungen in der KVV vorzusehen. Erstens möchte der Bundesrat den Versicherten mehr Freiheiten zugestehen. Wenn sie in der Versicherung mit wählbaren Franchisen und freier Wahl der Leistungserbringer sind, sollen sie unterjährig in eine Versicherung mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer wechseln können. Zweitens haben die Kantone beantragt, die Versicherer zu verpflichten, ihnen den Ausgleichsbetrag des freiwilligen Reserveabbaus zusätzlich zur genehmigten Prämie zu melden. Schliesslich soll mit der Einführung von Organisationen der Apotheker und Apothekerinnen sowie der Zahnärzte und Zahnärztinnen in der KVV die rechtliche Grundlage geschaffen werden für die Zulassung solcher Organisationen zur Tätigkeit zulasten der OKP. Dies bedingt auch eine Anpassung der KLV.  

Stand der Vorlage

Die Vernehmlassung dauerte vom 18. Oktober 2023 bis am 1. Februar 2024. Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung werden allfällige Anpassungen derzeit vertieft geprüft. Über die KVV-/KLV-Änderung wird deshalb zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Medien

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Letzte Änderung 29.08.2024

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