Änderung der KVV: Weiterentwicklung der Planungskriterien sowie Ergänzung der Grundsätze zur Tarifermittlung

Eröffnung der Vernehmlassung zur Änderung der KVV betreffend Weiterentwicklung der Planungskriterien sowie Ergänzung der Grundsätze zur Tarifermittlung.

Der Bundesrat hat am 12. Februar 2020 die Vernehmlassung zu einer Änderung der KVV im Bereich der Planung der Spitäler und Geburtshäuser sowie der Ermittlung der Tarife Vergütungsmodelle vom Typus DRG (Diagnosis Related Groups) eröffnet. Im Zentrum der beiden Massnahmen stehen die Kostendämpfung sowie die Stärkung der Versorgungsqualität und der Transparenz:

Planung des Angebotes der Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime
Der Bundesrat sieht vor, die Kriterien für die Umsetzung der Planung der Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime durch die Kantone im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu aktualisieren. Die Kriterien im Bereich der Wirtschaftlichkeit und Qualität sowie der Koordination der Planungen fördern den effizienten Mitteleinsatz und gewährleisten den schweizweit einheitlichen Zugang der Patientinnen und Patienten zu stationären Spitalleistungen derselben Qualität.

Ermittlung der Tarife für stationäre Spitalleistungen
Heute kann sich die Methoden zur Berechnung der Fallpauschalen zur Vergütung von stationären Spitalbehandlungen je nach Kanton und Spital unterscheiden. Die Ergänzung der Grundsätze der Tarifermittlung im stationären Bereich der Spitäler und in Geburtshäusern stellt sicher, dass diese künftig schweizweit transparent nach einer einheitlichen Methodik erfolgt.

Die Frist für eine Stellungnahme läuft bis am 2. September 2020.

Stellungnahmen können elektronisch, wenn möglich mittels des zur Verfügung gestellten Word-Formulars, innert der Vernehmlassungsfrist an folgende E-Mail-Adressen gesendet werden:
tarife-grundlagen@bag.admin.ch und gever@bag.admin.ch

Die Vernehmlassungsunterlagen können auch über die Bundeskanzlei bezogen werden: Abgeschlossene Vernehmlassungen

Medien

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Letzte Änderung 01.12.2022

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