Krankenversicherung: FZA und EFTA-Übereinkommen

In dieser Rubrik finden Sie Informationen zum Personenfreizügigkeitsabkommen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FZA) und zum Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) in Bezug auf den Krankenversicherungsbereich.

Inkrafttreten

Das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) ist am 1. Juni 2002 in Kraft getreten. Dieses Abkommen ermöglicht Staatsangehörigen der Schweiz und der EU die Ausübung des Grundrechts, den Arbeits- und Wohnort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen. Das EFTA-Übereinkommen wurde ebenfalls zu diesem Datum aktualisiert.

Übernahme des europäischen Koordinationsrechts

Bei Inkrafttreten des FZA und des EFTA-Übereinkommens hat die Schweiz die europäischen Verordnungen zur Koordination der Sozialversicherungssysteme übernommen. Seit dem 1. Januar 2016 (3. Aktualisierung von Anlage 2 zu Anhang K des EFTA-Übereinkommens) gelten die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 auch innerhalb der EFTA.

Elektronischer Datenaustausch EESSI

Die neuen EU-Verordnungen sehen ein System vor, das den elektronischen Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungseinrichtungen (Electronic Exchange of Social Security Information - EESSI) ermöglicht. Das Verfahren zur Umsetzung dieses Systems in der Schweiz läuft derzeit.

Weiterführende Themen

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In die Schweiz entsandte Arbeitnehmende

In die Schweiz entsandte Arbeitnehmende bleiben grundsätzlich dem Sozialversicherungsrecht des Herkunftslands unterstellt.

Unfallversicherung: Einzelne Bestandteile der bilateralen Abkommen mit der EU

Die Koordinationsbestimmungen gewährleisten den grenzübergreifenden Sozialversicherungsschutz zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der EU.

Unfallversicherung: EESSI

Elektronischer Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungsträgern in den EU-Staaten

Letzte Änderung 27.06.2024

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Abteilung Versicherungsaufsicht
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