In dieser Rubrik finden Sie Informationen zum Personenfreizügigkeitsabkommen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FZA) und zum Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) in Bezug auf den Krankenversicherungsbereich.
Inkrafttreten
Das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) ist am 1. Juni 2002 in Kraft getreten. Dieses Abkommen ermöglicht Staatsangehörigen der Schweiz und der EU die Ausübung des Grundrechts, den Arbeits- und Wohnort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen. Das EFTA-Übereinkommen wurde ebenfalls zu diesem Datum aktualisiert.
Übernahme des europäischen Koordinationsrechts
Bei Inkrafttreten des FZA und des EFTA-Übereinkommens hat die Schweiz die europäischen Verordnungen zur Koordination der Sozialversicherungssysteme übernommen. Seit dem 1. Januar 2016 (3. Aktualisierung von Anlage 2 zu Anhang K des EFTA-Übereinkommens) gelten die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 auch innerhalb der EFTA.
Elektronischer Datenaustausch EESSI
Die neuen EU-Verordnungen sehen ein System vor, das den elektronischen Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungseinrichtungen (Electronic Exchange of Social Security Information - EESSI) ermöglicht. Das Verfahren zur Umsetzung dieses Systems in der Schweiz läuft derzeit.
Dokumente
04. Informationsschreiben an die Krankenversicherer, die Kantone und die Verbände der Leistungserbringer vom 22. Dezember 2016 (PDF, 344 kB, 22.12.2016)Inkrafttreten des Protokolls zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien
Letzte Änderung 27.06.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
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Bern
Schweiz
Tel.
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