Gesetzgebung Tabak

Die Tabakgesetzgebung ist stark von Entwicklungen in der Vergangenheit geprägt und umfasst mehrere Gesetze und Verordnungen in verschiedenen Bereichen.

Gesetzgebung zum Schutz vor Passivrauchen

Gesetzgebung zu den Tabakprodukten

  • Das frühere Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG)  vom 9. Oktober 1992 setzt den Tabak einem Lebensmittel gleich (Art. 3 Abs. 3) und besagt, dass der Tabak die Gesundheit nicht unmittelbar oder in unerwarteter Weise gefährden darf (Art. 13 Abs. 2). Ausserdem gilt das System zur Lebensmittelkontrolle und zur Umsetzung des Gesetzes auch für Tabakwaren.
    Für Tabak und andere Raucherwaren sowie für Tabakerzeugnisse gelten bis zum Erlass eines entsprechenden besonderen Bundesgesetzes, jedoch längstens vier Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes noch das Lebensmittelgesetz vom 9. Oktober 1992, sowie die entsprechenden Verordnungen (LGV, TabV). Diese Vorversionen sind in der Systematischen Rechtssammlung zugänglich unter «Revisionen».
    Die ursprüngliche vierjährige Übergangsfrist (Art. 73 LMG) ist am 30. April 2021 abgelaufen. Mit einer parlamentarischen Initiative (20.459) wurde sie jedoch bis zum 30. April 2025 verlängert. Diese Anpassung ist am 1. Mai 2021 in Kraft getreten.
  • Die frühere Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) gilt nur teilweise für Tabakprodukte (Art. 1 Abs. 3). Die entsprechenden Bestimmungen regeln namentlich die Selbstkontrolle, die amtlichen Kontrollen sowie die Ein- und Ausfuhr von Waren. Diese Vorversion ist in der Systematischen Rechtssammlung zugänglich unter «Revisionen».

Gesetzgebung zur Tabakbesteuerung

Weitere für den Tabakbereich relevante Gesetze

  • Das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) sorgt für einheitliche Regeln zur Erleichterung des internationalen Warenhandels. Es bildet die gesetzliche Grundlage für die Anwendung des Cassis de Dijon-Prinzips in der Schweiz. Nach diesem Prinzip können Produkte, die in der EU legal hergestellt und vermarktet werden, auch in der Schweiz ohne vorgängige Kontrollen vertrieben werden. Die Lebensmittel (inkl. Tabak) unterliegen jedoch einer Sonderregelung und müssen in Form einer Allgemeinverfügung bewilligt werden.

Weiterführende Themen

Tabak verursacht jährlich 9500 Todesfälle

Rauchen ist das grösste vermeidbare Gesundheitsrisiko in den westlichen Industrienationen. In der Schweiz sterben pro Jahr 9500 Personen an den Folgen des Tabakkonsums. Für die Allgemeinheit entstehen Kosten in Milliardenhöhe.

Tabakproduktegesetz

Das neue Tabakproduktegesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten. Derzeit wird die Verordnung erarbeitet.

Gesuche & Bewilligungen für Tabakprodukte, inklusive CBD-Hanf (unter 1 % THC)

Informationen über die gesetzlichen Vorgaben für Tabakprodukte, Meldepflichten für Zusatzstoffe und Ersatzprodukte sowie Bestellmöglichkeit Bildwarnhinweise.

Tabakpolitik in den Kantonen

Die Tabakpolitik wird in der Schweiz in starkem Masse von den Kantonen mitverantwortet. Hier werden die kantonalen Gesetze zum Schutz vor Passivrauchen oder zu Werbe- und Verkaufseinschränkungen näher erläutert.

Letzte Änderung 23.04.2024

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