Die Forschung an embryonalen Stammzellen wird in der Schweiz durch das Stammzellenforschungsgesetz (StFG) geregelt. Dieses legt fest, unter welchen Bedingungen Stammzellen gewonnen und erforscht werden dürfen.
Das Bundesgesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen vom 19. Dezember 2003 (Stammzellenforschungsgesetz, StFG) ist am 1. März 2005 in Kraft getreten.
Gemäss Stammzellenforschungsgesetz ist es in der Schweiz zulässig, unter bestimmten Bedingungen aus überzähligen menschlichen Embryonen Stammzellen zu gewinnen, um mit ihnen zu forschen. Darüber hinaus dürfen embryonale Stammzelllinien zu Forschungszwecken aus dem Ausland importiert werden.
Letzte Änderung 17.08.2018
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