Die Schall- und Laserverordnung (SLV) legt Grenzwerte und Rahmenbedingungen fest, um gesundheitliche Schäden durch Schall und Laser bei Veranstaltungen zu verhindern. Nachstehend die Anforderungen gemäss SLV.
Hinweise für Lasershow-Veranstalter
Professionell arbeiten, Laserleitlinie befolgen
Design, Installation und Betrieb einer Laseranlage sind durch erfahrene und gut ausgebildete Personen vorzunehmen. Beim Aufbau und beim Betrieb der Laseranlage muss die Laserleitlinie befolgt werden (IEC 60825–3). Unter anderem muss die Laseranlage über einen Not-Aus-Schalter verfügen und so befestigt sein, dass sie nicht durch Einwirkungen wie Publikumsbewegungen, Erschütterungen oder Windstösse verstellt werden kann. Während der Veranstaltung dürfen an der Laseranlage keine Reparaturen, Neueinstellungen oder Korrekturen am Strahlverlauf vorgenommen werden.
Grenzwerte einhalten
Die Laserstrahlung darf im Publikumsbereich nicht stärker als die maximal zulässige Bestrahlung (MZB-Werte) nach der Norm SNEN 60825–1:2007 sein. Unter Publikumsbereich versteht man den Raum bis 3 m oberhalb und 2,5 m seitlich der Flächen, auf denen sich das Publikum aufhalten kann.
Veranstaltungen melden
Veranstaltungen mit Laseranlagen der Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 müssen der Vollzugsbehörde bis
spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung gemeldet werden. In der Meldung muss mindestens angegeben werden:
- Ort und Art der Veranstaltung
- Datum, Beginn und Dauer der Veranstaltung
- Name und Adresse der Veranstalterin oder des Veranstalters
- Name und Erreichbarkeit der verantwortlichen Person an der Veranstaltung
- Ort und Zeit des Einsatzes der Laseranlagen
- Klassierung der einzusetzenden Laseranlagen
- Information, ob Laserstrahlen während der Veranstaltung direkt oder indirekt innerhalb des Publikumsbereichs verlaufen
- Plan des Veranstaltungsortes, aus welchem der Publikumsbereich, der Standort aller Laserprojektoren und deren kleinster Abstand zum Publikumsbereich ersichtlich sind
- Spezifikation jedes Laserprojektors (kleinster Abstand zum Publikumsbereich, maximale totale Ausgangsleistung für die Bestrahlung des Publikumsbereichs, minimale Strahldivergenz, Strahldurchmesser und Wellenlängen)
Letzte Änderung 28.06.2019
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 96 14