Die Schall- und Laserverordnung (SLV) legt Grenzwerte und Rahmenbedingungen fest, um gesundheitliche Schäden durch Schall und Laser bei Veranstaltungen zu verhindern. Sie gilt bei Veranstaltungen (Discos, Konzerten, Festivals etc.) im Freien oder in Gebäuden.
Achtung Dezibel
- Das Dezibel ist ein logarithmisches Mass und kein lineares Mass wie der Meter oder das Kilogramm. Im Klartext heisst das: Drei Dezibel zusätzlicher Schallpegel (Lautstärke) verdoppeln die Schallenergie, sechs zusätzliche Dezibel vervierfachen die Schallenergie.
- Eine Veranstaltung mit 100 Dezibel (dB) belastet deshalb das Ohr mit fünfmal mehr Schallenergie als eine Veranstaltung mit 93 Dezibel.
- Die Schallenergie ist eine Hauptursache für Gehörschäden.
- Der Schallpegelgrenzwert wird über eine Stunde gemittelt. Schallpegel dürfen deshalb kurzfristig 100 dB überschreiten, wenn sie vorher oder nachher 100 dB unterschreiten.
Letzte Änderung 25.06.2019
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Abteilung Strahlenschutz
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