Solarien, Laserbehandlungen, Laserpointer, Veranstaltungen mit Schall oder Lasershows: Das Bundesgesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Schall schützt die Bevölkerung vor schädlichen Wirkungen.
Das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) bietet folgende Möglichkeiten:
- Es verbietet gefährliche Laserpointer.
- Es stellt für gewisse kosmetische Behandlungen Anforderungen an die Ausbildung (zum Beispiel bei Laserbehandlungen).
- Es regelt die Kontrolle der Solarien. Die Kontrollen sollen sicherstellen, dass die Anbieter 1. die Solariumbenutzerin und den Solariumbenutzer genügend über die Gefahren informieren und 2. die Sicherheitsvorgaben des Herstellers einhalten. Diese Massnahme stärkt den Schutz von Jugendlichen und nimmt die Betreiber mehr in die Verantwortung.
Vollzug bei Bund und Kantonen
Zu einem überwiegenden Teil übernehmen die Kantone die Vollzugsaufgaben. Der Bund wird das Gesetz in Teilbereichen vollziehen. Dazu gehört auch die Verfassung von Vollzugshilfen, die für die kantonalen Kontrollen bereitzustellen sind.
Der Bundesrat hat die zum Gesetz gehörende Verordnung (V-NISSG) am 27. Februar 2019 verabschiedet. Sie ist am 1. Juni 2019 in Kraft getreten.
Letzte Änderung 17.09.2024
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