Information für Patientinnen und Patienten

Mit dem Krebsregistrierungsgesetz (KRG; SR 818.33) haben Patientinnen und Patienten seit dem 1. Januar 2020 ein Recht auf Information sowie ein Recht auf Widerspruch gegen die Registrierung ihrer Daten. Darüber hinaus haben Patientinnen und Patienten Anspruch auf Auskunft und Unterstützung.

Wer informiert die Patientinnen und Patienten?

Die ärztliche Fachperson, welche die Diagnose übermittelt, ist verantwortlich für die Information. Das kann z.B. die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt sein. Diese Person kann aber auch eine ärztliche Fachperson mit der Information beauftragen.

Über was werden die Patientinnen und Patienten informiert?

Informiert werden die Patientinnen und Patienten (beziehungsweise die zur Vertretung berechtigte Person) über die Registrierung der Patientendaten, über den Schutz der Personendaten, über die im Krebsregistrierungsgesetz verankerten Rechte und über Sinn und Zweck der Registrierung von Tumorerkrankungen.

Wo können Patientinnen und Patienten mehr über die Registrierung von Tumorerkrankungen erfahren und an wen können sie sich bei Fragen wenden?

Weiterführende Themen

Rechte in der Krebsregistrierung

Mit dem neuen Krebsregistrierungsgesetz haben Patientinnen und Patienten seit dem 1. Januar 2020 ein Recht auf Information sowie ein Widerspruchsrecht. Darüber hinaus haben sie Anspruch auf Auskunft und Unterstützung.

Letzte Änderung 12.04.2024

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