Gesetzgebungsprojekt

Das Krebsregistrierungsgesetz (KRG) regelt die Erfassung aussagekräftiger, verlässlicher Daten zu Krebserkrankungen in der Schweiz. Es fördert zudem die Registrierung von anderen stark verbreiteten oder bösartigen Krankheiten.

Die Lebenserwartung der Schweizer Bevölkerung hat sich in den letzten 100 Jahren beinahe verdoppelt. Durch die höhere Lebenserwartung haben stark verbreitete oder bösartige, nicht übertragbare Krankheiten wie Krebserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird dieser Trend anhalten.

Mehr als 40 000 neue Krebsfälle jährlich in der Schweiz

Aktuell werden in der Schweiz pro Jahr mehr als 40 000 neue Krebsfälle diagnostiziert; fast 17 000 Menschen sterben jährlich an Krebs. Das Bundesamt für Statistik BFS schätzt: Durch Krebs bedingte Todesfälle werden in den nächsten 20 Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung um rund einen Drittel zunehmen.

Potenzial des Krebsregistrierungsgesetzes

Das Potenzial des Krebsregistrierungsgesetzes liegt einerseits in der Verbesserung der Datengrundlage für die Beobachtung der Entwicklung von Krebserkrankungen und anderen stark verbreiteten oder bösartigen nicht übertragbaren Krankheiten. Andererseits dienen diese Daten der Erarbeitung, der Umsetzung und der Überprüfung von Präventions- und Früherkennungsprogrammen, der Evaluation der Versorgungs-, Diagnose- und Behandlungsqualität sowie der Unterstützung der Versorgungsplanung und der Forschung.

Die vorgeschlagene Regelung zählt als langfristige Reformmassnahme zu den gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrates und ist von grundlegender Bedeutung für die angestrebte Steigerung der Qualität, der Transparenz und der Effizienz des schweizerischen Gesundheitswesens.

Krebsregistrierungsgesetz und Krebsregistrierungsverordnung

Das Parlament beschloss im März 2016 das Krebsregistrierungsgesetz (KRG).

Die Vernehmlassung des Ausführungsrechts zum KRG dauerte vom 5. April bis am 12. Juli 2017. Dokumente zur Vernehmlassung finden Sie weiter unten im Register Dokumente.

Am 11. April 2018 verabschiedete der Bundesrat die Krebsregistrierungsverordnung (KRV; SR 818.331). Gesetz und Verordnung traten am 1. Januar 2020 abschliessend in Kraft.

Weiterführende Themen

Rechte in der Krebsregistrierung

Mit dem neuen Krebsregistrierungsgesetz haben Patientinnen und Patienten seit dem 1. Januar 2020 ein Recht auf Information sowie ein Widerspruchsrecht. Darüber hinaus haben sie Anspruch auf Auskunft und Unterstützung.

Letzte Änderung 12.04.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 88 24
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/gesetze-und-bewilligungen/gesetzgebung/gesetzgebung-mensch-gesundheit/gesetzgebung-krebsregistrierung/gesetzgebung-krebsregistrierung.html