Das Krebsregistrierungsgesetz (KRG) regelt das Erfassen aussagekräftiger, verlässlicher Daten zu Krebserkrankungen in der Schweiz. Es fördert zudem die Registrierung von anderen stark verbreiteten oder bösartigen Krankheiten.
Die Lebenserwartung der Schweizer Bevölkerung hat sich in den letzten 100 Jahren beinahe verdoppelt. Durch die höhere Lebenserwartung haben stark verbreitete oder bösartige, nicht übertragbare Krankheiten wie Krebserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird dieser Trend anhalten.
40 000 neue Krebsfälle jährlich in der Schweiz
Aktuell werden in der Schweiz pro Jahr mehr als 40 000 neue Krebsfälle diagnostiziert; fast 17 000 Menschen sterben jährlich an Krebs. Das Bundesamt für Statistik BFS schätzt: Durch Krebs bedingte Todesfälle werden in den nächsten 20 Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung um rund einen Drittel zunehmen.
Potenzial des Krebsregistrierungsgesetzes
Das Potenzial des Krebsregistrierungsgesetzes liegt einerseits in der Verbesserung der Datengrundlage für die Beobachtung der Entwicklung von Krebserkrankungen und anderen stark verbreiteten oder bösartigen nicht übertragbaren Krankheiten. Andererseits dienen diese Daten der Erarbeitung, der Umsetzung und der Überprüfung von Präventions- und Früherkennungsprogrammen, der Evaluation der Versorgungs-, Diagnose- und Behandlungsqualität sowie der Unterstützung der Versorgungsplanung und der Forschung.
Die vorgeschlagene Regelung zählt als langfristige Reformmassnahme zu den gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrates und ist von grundlegender Bedeutung für die angestrebte Steigerung der Qualität, der Transparenz und der Effizienz des schweizerischen Gesundheitswesens.
Inkraftsetzung Krebsregistrierungsgesetz
Das Parlament beschloss im März 2016 das Krebsregistrierungsgesetz (KRG). Am 11. April 2018 verabschiedete der Bundesrat die dazugehörige Verordnung (KRV). Gesetz und Verordnung sollen Anfang 2020 in Kraft treten.
Vernehmlassung zur Krebsregistrierungsverordnung KRV
Die Vernehmlassung des Ausführungsrechts zum KRG dauerte vom 5. April bis am 12. Juli 2017. Dokumente zur Vernehmlassung finden Sie weiter unten im Register Dokumente.
Letzte Änderung 09.07.2020
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