Datenformat Krebsregistermeldung

Meldepflichtige Institutionen und Softwarehersteller finden hier die normative Spezifikation und Informationen zum «Austauschformat KRG». Ziel ist die Förderung eines einheitlichen Formats für die Datenmeldung ans Krebsregister.

Dokumentation «Austauschformat KRG»

Die aktuelle Dokumentation der freigegebenen normativen Spezifikation für das «Austauschformat KRG» können Sie auf dieser Seite im Reiter «Dokumente» herunterladen. Diese Dokumentation enthält nebst einem technischen Teil auch eine Einführung des «Austauschformats KRG» aus institutioneller Sicht. Zudem steht unter «Links» ein Online-Implementationsleitfaden zur technischen Spezifikation zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Online-Version der PDF-Version stets vorgeht.

Falls Sie Informationen zu Testmöglichkeiten wünschen oder künftig über Neuerungen per Mail informiert werden möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter krebsregistrierung@bag.admin.ch.

Zwei Hauptanwendungsfälle

In der normativen Spezifikation sind zwei für die Datenmeldung von der meldepflichtigen Institution ans Krebsregister relevante Anwendungsfälle beschrieben:

  • Anwendungsfall 1a: Einbetten und Übermitteln von PDF-Dokumenten (z.B. Onkologiebericht) zusammen mit den minimal geforderten Angaben (Identifikation Patientin oder Patient etc.)
  • Anwendungsfall 1b: Einbetten und Übermitteln von strukturierten medizinischen Daten zusammen mit den minimal geforderten Angaben (Identifikation Patientin oder Patient etc.)

Der Anwendungsfall 1b wird in Etappen eingeführt. Die aktuell freigegebene Version der Spezifikation umfasst eine erste Tranche von 30 Variablen. Das BAG und die nationale Krebsregistrierungsstelle werden zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich weitere Variablen spezifizieren.

Testen von FHIR-Testdateien

Sie können als Softwarehersteller oder meldepflichtige Institution Ihre FHIR-Testdateien des «Austauschformats KRG» testen lassen. Die Tests erfordern keine Anwesenheit vor Ort, die Dateien und Informationen können per E-Mail ausgetauscht werden. Für solche Tests können Sie sich unter krebsregistrierung@bag.admin.ch mit Angabe Ihrer Organisation anmelden.

Weiterführende Themen

Meldepflicht und Informationspflicht

Gemäss Krebsregistrierungsgesetz (KRG) sind Ärztinnen und Ärzte, Spitäler, Labore und andere private oder öffentliche Institutionen des Gesundheitswesens verpflichtet, Krebserkrankungen zu melden.

Letzte Änderung 24.04.2024

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Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
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Tel. +41 58 463 88 24
E-Mail

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