Das Krebsregistrierungsgesetz (KRG; SR 818.33) enthält als Spezialgesetzgebung Datenbearbeitungsprivilegien für bestimmte Stellen und macht Vorgaben für die konkrete Datennutzung und -bearbeitung, auch zu Forschungszwecken.
Für die grundlegende Orientierung zu den vorgesehenen Auswertungen und Veröffentlichungen von Krebsdaten im Rahmen des KRG finden Sie im Dokumentenregister unten ein umfassendes Konzept. Das Konzept ist nicht statisch, sondern wird sich aufgrund laufender Erfahrungen aber auch infolge gesundheitspolitischer Gegebenheiten dynamisch weiterentwickeln.
Ergänzend finden Sie Informationen in Form von Fragen und Antworten (FAQ), die als Hilfestellung für die Beurteilung einzelner Anwendungsfragen dienen sollen. Die Beurteilung in Einzelfällen fällt in die Verantwortung der Krebsregister, der Nationalen Krebsregistrierungsstelle bzw. Forschenden als datenbearbeitende Stellen.
Letzte Änderung 12.04.2024
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