Genetische Untersuchungen können heute einfach und günstig durchgeführt werden. Das hat neue Marktbereiche eröffnet, insbesondere im Internet. Das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) erfasste die neuen Entwicklungen nur teilweise und wurde überarbeitet.
Fortschritt überholt Gesetz
Bei der Entschlüsselung des Erbguts haben in den vergangenen Jahren grosse Fortschritte stattgefunden. Heute lassen sich Gentests in kurzer Zeit relativ kostengünstig durchführen. Dies hat unter anderem zu neuen kommerziellen Angeboten geführt, den sogenannten «Direct-to-Consumer Genetic Tests» (DTC-GT). Dabei können interessierte Personen genetische Untersuchungen durchführen lassen – sowohl zu medizinischen als auch zu nicht-medizinischen Zwecken. Bestellt wird direkt beim Anbieter, meist via Internet.
Gesetzeslücken finden und schliessen
Die Ausgangslage hat sich seit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) im Jahr 2007 grundlegend verändert. Das GUMG wurde der Situation nicht mehr gerecht. So regelte das Gesetz den Umgang mit kommerziellen Untersuchungen in ungenügender Weise. Insbesondere wenn die Angebote von ausländischen Unternehmen stammten. Zudem war nicht klar, ob Analysen, die nicht vom GUMG geregelt wurden, zulässig oder verboten waren (weiterführende Informationen finden Sie unter „Dokumente“).
Das Parlament hatte daher den Bundesrat beauftragt, das Gesetz zu überprüfen und die erforderlichen Änderungen vorzuschlagen.
Am 15. Juni 2018 hat das Parlament das revidierte GUMG verabschiedet. Nationalrat und Ständerat haben es in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen.
Im Anschluss an die Verabschiedung des Gesetzes wurde das Ausführungsrecht überarbeitet. Dies betrifft die Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV) und die Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und Verwaltungsbereich (VDZV).
Der Bundesrat hat am 23. September 2022 das revidierte Ausführungsrecht verabschiedet. Die Verordnungen sind - zusammen mit dem revidierten Gesetz - am 1. Dezember 2022 in Kraft getreten.
23. September 2022: Entscheid des Bundesrats, das revidierte GUMG mit dem revidierten Ausführungsrecht per 1. Dezember 2022 in Kraft zu setzen.
- Medienmitteilung vom 23. September 2022 - Gesetz über genetische Untersuchungen stärkt den Schutz vor Missbrauch (siehe im Tab „Medien“)
- GUMG - Bundesgesetz vom 15. Juni 2018 über genetische Untersuchungen beim Menschen (AS 2022 537)
- GUMV –Verordnung vom 23. September 2022 über genetische Untersuchungen beim Menschen (AS 2022 585)
- VDZV - Änderung der Verordnung vom 23. September 2022 über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und Verwaltungsbereich (AS 2022 586)
19. Mai - 9. Oktober 2020: Vernehmlassung des revidierten Ausführungsrechts zum GUMG
- Medienmitteilung vom 19. Mai 2020 - Gentests: Eröffnung der Vernehmlassung zur Anpassung bestimmter Regeln (siehe im Tab «Medien»)
Die vollständigen Unterlagen zur Vernehmlassung finden Sie auf der folgenden Seite.
15. Juni 2018: Verabschiedung des revidierten Gesetzes durch das Parlament
5. Juli 2017: Überweisung des Entwurfs und der Botschaft ans Parlament.
- Medienmitteilung vom 5.Juli 2017 – Bundesrat will Persönlichkeit bei genetischen Untersuchungen stärken (siehe im Tab «Medien»)
17. Februar 2016: Veröffentlichung des Ergebnisberichts zur Vernehmlassung und Bekanntgabe des Richtungsentscheids des Bundesrates betreffend das weitere Vorgehen.
- Vernehmlassungsbericht GUMG
- Medienmitteilung vom 17.02.2016 – Genetische Untersuchungen beim Menschen: Besserer Schutz vor Missbrauch (siehe im Tab «Medien»)
18. Februar - 26. Mai 2015: Vernehmlassung zur Totalrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG)
- Medienmitteilung vom 18.02.2015 – Genetische Untersuchungen beim Menschen: Ergänzung der bestehenden Regelung (siehe im Register «Medien»)
Die vollständigen Unterlagen zur Vernehmlassung finden Sie auf der folgenden Seite des Bundesrats.
13. Juni 2014: Einreichung der Motion 14.3438 «Keine vorgeburtliche Geschlechterselektion durch die Hintertüre!» von Ständerätin Pascale Bruderer Wyss. Annahme der Motion durch den Ständerat am 16. September 2014 und durch den Nationalrat am 24. November 2014.
Februar 2013: Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK) zur Revision des GUMG, zuhanden des Bundesrates.
Die Empfehlung 12/2013 ist im Reiter «Dokumente» zu finden.
Herbst 2012: Start der Rechtsetzungsarbeiten im Eidg. Departement des Innern, Bundesamt für Gesundheit.
26. September 2012: Annahme der Motion 11.4037 durch den Ständerat.
8. März 2012: Annahme der Motion 11.4037 durch den Nationalrat und Entscheid, der parlamentarischen Initiative 10.487 keine Folge zu geben.
28. Oktober 2011: Einreichung der Motion «Änderung des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen» durch die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-NR).
23. September 2010: Einreichung der parlamentarischen Initiative «Änderung des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen» durch Nationalrat Jacques Neirynck.
Dokumente
Dokumente zur Totalrevision des GUMG
- Bundesgesetz vom 15. Juni 2018 über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG, AS 2022 537)
- Verordnung vom 23. September 2022 über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV, AS 2022 585)
- Änderung vom 23. September 2022 der Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und im Verwaltungsbereich (VDZV, AS 2022 586)
- Botschaft zum GUMG (17.048)
Fragen und Antworten
Weitere Informationen
- Datenschutzrechtliche Aspekte im Rahmen der Totalrevision des GUMG (PDF, 454 kB, 18.11.2015)Gutachten erstellt von David Rosenthal und Ilona Kessler, Homburger AG (18.11.2015)
- Zusammenfassung – Marktanalyse und Abschätzung der Marktentwicklung von nicht-medizinischen genetischen Untersuchungen (PDF, 240 kB, 07.10.2015)
- Marktanalyse und Abschätzung der Marktentwicklung von nicht-medizinischen genetischen Untersuchungen (PDF, 822 kB, 07.10.2015)Studie als Basis für die Regulierungsfolgenabschätzung zum revidierten Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG); B, S, S. VOLKSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG AG
- Gutachten zur Zulässigkeit von genetischen Untersuchungen ausserhalb der Anwendungsbereiche des GUMG und des DNA-Profil-Gesetzes (PDF, 259 kB, 15.11.2011)erstellt von PD Dr. Markus Schott LL.M; 15.11.2011
- Empfehlung 12/2013 zur Revision des Gesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (PDF, 299 kB, 21.02.2013)Empfehlung der GUMEK vom 21.2.2013
Links
Die Zukunft der genetischen Diagnostik – von der Forschung in die klinische Anwendung
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Letzte Änderung 31.07.2023
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