Gesetzgebung Fortpflanzungsmedizin

Das Bundesgesetz vom 18. Dezember 1998 über medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG) legt fest, unter welchen Voraussetzungen die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung beim Menschen angewendet werden dürfen.

Das Fortpflanzungsmedizingesetz trat am 1. Januar 2001 zusammen mit der gleichnamigen Verordnung und der Verordnung über die nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin in Kraft. Grundlage für sämtliche Regelungen der Fortpflanzungsmedizin ist Art. 119 der Bundesverfassung.

Weiterführende Themen

Fortpflanzungsmedizin

Zur Realisierung eines Kinderwunsches können Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung in Anspruch genommen werden. Die medizinischen Möglichkeiten werfen komplexe ethische und rechtliche Fragen auf.

Rechtsetzungsprojekte zur Fortpflanzungsmedizin

Das BAG ist verantwortlich für die Rechtsetzungsarbeiten im Bereich der Fortpflanzungsmedizin.

Wirksamkeitsprüfung Fortpflanzungsmedizingesetz

Das BAG überprüft die Wirksamkeit des Fortpflanzungsmedizingesetzes.

Parlamentarische Vorstösse

Seit das Fortpflanzungsmedizingesetz 2001 in Kraft getreten ist, wurden dazu über 30 parlamentarische Vorstösse eingereicht.

Stellungnahmen, Gutachten, Empfehlungen

Stellungnahmen, Gutachten und Empfehlungen zur gesetzlichen Regelung der Fortpflanzungsmedizin.

Letzte Änderung 21.11.2024

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Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
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