Gesetzgebung Elektronisches Patientendossier (EPDG)

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier und die entsprechenden Verordnungen regeln die Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers in der Schweiz.

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG; SR 816.1) trat am 15. April 2017 in Kraft. Mit dem elektronischen Patientendossier sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden.

Zur Gesetzgebung über das elektronische Patientendossier und seinen Verordnungen.

Medien

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Dokumente

Technische Spezifikationen

Im Folgenden finden Sie eine Liste der aktuell gültigen Spezifikationen gemäss EPDV-EDI. Die für die Weiterentwicklung des EPD gültigen Spezifikationen finden Sie auf der Website von eHealth Suisse.

Bearbeitungsreglemente

Erläuterungen

Ergebnisse Anhörungen

Dokumente zur Zertifizierung

Sonstige Dokumente

Archiv EPDV-EDI

Diese Liste enthält die älteren Versionen der Anhänge der EPDV-EDI. Die älteren Versionen der EPDV-EDI finden Sie in der systematischen Rechtssammlung.

Weiterführende Themen

Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) regelt die Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers. Das Gesetz wird in den nächsten Jahren umfassend revidiert.

Finanzhilfen für die Stammgemeinschaften

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier wird in den nächsten Jahren umfassend revidiert. Mit einer zeitlich befristeten Übergangsfinanzierung soll die Finanzierung der Stammgemeinschaften bis zum Inkrafttreten der umfassenden Gesetzesrevision sichergestellt werden.

Letzte Änderung 23.02.2024

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