Gesetzgebung Elektronisches Patientendossier (EPDG)

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier regelt die Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers und tritt am 15. April 2017 in Kraft.

Mit dem elektronischen Patientendossier sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden.

www.patientendossier.ch

www.e-health-suisse.ch

Gesetze

Dokumente

Technische Spezifikationen

Im Folgenden finden Sie eine Liste der aktuell gültigen Spezifikationen gemäss EPDV-EDI. Die für die Weiterentwicklung des EPD gültigen Spezifikationen finden Sie auf der Website von eHealth Suisse.

Bearbeitungsreglemente

Erläuterungen

Ergebnisse Anhörungen

Dokumente zur Zertifizierung

Sonstige Dokumente

Medien

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Archiv EPDV-EDI

Diese Liste enthält die älteren Versionen der Anhänge der EPDV-EDI. Die älteren Versionen der EPDV-EDI finden Sie in der systematischen Rechtssammlung.

Weiterführende Themen

Finanzhilfen für das elektronische Patientendossier

Der Bund kann im Rahmen der bewilligten Kredite Finanzhilfen gewähren für den Aufbau und die Zertifizierung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften.

eHealth

Die Strategie eHealth Schweiz 2.0 bezweckt das elektronische Patientendossier auf nationaler Ebene einzuführen.

Monitoring EPDG

Das Bundesamt für Gesundheit überprüft die Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Massnahmen nach diesem Gesetz mit einem Monitoring.

Letzte Änderung 25.05.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Digitale Transformation
Sektion Digitale Gesundheit
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 93 59
E-Mail

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