Gesetzgebung Chemikalien

Das ChemG bezweckt, das Leben und die Gesundheit des Menschen vor direkten schädlichen Einwirkungen durch gefährliche chemische Stoffe und Zubereitungen (Mischungen/Formulierungen aus chemischen Stoffen) zu schützen. Mittelbar über die Umwelt wirkende Gefahren sind bereits durch das USG abgedeckt und deshalb nicht Gegenstand des Gesetzes. Der Arbeitnehmerschutz,  der primär durch die Arbeits- und Unfallversicherungsgesetzgebung geregelt wird, hat im ChemG subsidiären Charakter. In erster Linie wird ihm im Zusammenhang mit dem Risikomanagement, dem Sicherheitsdatenblatt sowie mit der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen Rechnung getragen.

Letzte Änderung 29.06.2018

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Chemikalien
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 40
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/gesetze-und-bewilligungen/gesetzgebung/gesetzgebung-mensch-gesundheit/gesetzgebung-chemikalien.html