Die Gesetzgebung zur biologischen Sicherheit im geschlossenen System ist aus verschiedenen Gesetzen und Verordnungen zusammengestellt. Diese definieren verschiedene Schutzziele für die Forschung, Diagnostik und Produktion.
Die Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (ESV), sowie verschiedene Gesetze und weitere Verordnungen regeln Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen im geschlossenen System.
Die Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen
Das Bundesamt für Gesundheit ist zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) für den Vollzug der ESV zuständig. Diese soll den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen aufgrund des Umgangs mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen im geschlossenen System schützen.
Zur Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (SR 814.912)
Der ESV zugrunde liegende Gesetze
- Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG; SR 814.01)
- Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (GTG; SR 814.91)
- Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (EpG; SR 818.01)
Weiterführende Informationen finden Sie in der systematischen Sammlung des Bundesrechts (siehe im Register „Links“).
Weitere Verordnungen im Zusammenhang mit der biologischen Sicherheit
- Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV; SR 832.321)
- Verordnung des WBF über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (SR 822.111.52)
- Verordnung des WBF über gefährliche Arbeiten für Jugendliche (SR 822.115.2)
- Verordnung über den Schutz vor Störfällen (StFV; SR 814.012)
Letzte Änderung 29.08.2018
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 51 54