Das BAG beschafft das notwendige Wissen zur Erfüllung seiner Aufgaben auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) sowie auf spezialgesetzlichen Grundlagen.
Das BAG benötigt für die Erfüllung seiner Aufgaben Handlungs- und Orientierungswissen. Die gesetzlichen Grundlagen der Wissensbeschaffung sind das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG), weitere allgemeingesetzliche sowie spezialgesetzliche Grundlagen in verschiedenen Themenbereichen.
Die spezialgesetzlichen Grundlagen finden sich in Gesetzesartikeln, die Forschung und/oder Evaluation (Evaluationsklauseln) betreffen.
Letzte Änderung 17.10.2023
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