Gesetzgebung Medizinalberufe

Das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) regelt die universitäre Ausbildung, berufliche Weiterbildung, Fortbildung und Ausübung der universitären Medizinalberufe.

Vor dem Inkrafttreten des MedBG im Jahr 2007 war die Regelung der Ausbildung und Ausübung der Berufe in den Bereichen Humanmedizin, Zahnmedizin, Chiropraktik, Pharmazie und Veterinärmedizin stark fragmentiert.

Gesamtschweizerische Regelung der Ausbildung und der Berufsausübung

Mit dem Gesetz wurde dem Bedürfnis entsprochen, die Ausbildung und Ausübung der universitären Medizinalberufe gesamtschweizerisch zu regeln, und zwar mittels eines flexiblen rechtlichen Rahmens, der die Qualität der Aus- und Weiterbildung im internationalen Umfeld garantiert sowie die hohe Qualität der ärztlichen Dienstleistung sicherstellt.

Dank der Harmonisierung der universitären Ausbildung, beruflichen Weiterbildung und Fortbildung sowie der Regelung der Anforderungen an die eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe im MedBG sind die Medizinalpersonen in der Lage, sich den zahlreichen künftigen Herausforderungen im Gesundheitsbereich zu stellen, insbesondere der Überalterung der Bevölkerung oder der Zunahme chronischer Krankheiten.

Das Gesetz verbindet Ausbildung und Berufsausübung, indem es die Profile der Kompetenzen festlegt, über die eine Medizinalperson verfügen muss. Mit dem MedBG wurden die Bedingungen für die Erteilung der kantonalen Berufsausübungsbewilligungen gesamtschweizerisch harmonisiert und die beruflichen Pflichten für die selbstständige Berufsausübung festgelegt. Das Gesetz führt auch ein Register der universitären Medizinalberufe ein, das sowohl zur Information der Kantone sowie der Patientinnen und Patienten als auch zur Qualitätssicherung oder zur Erstellung der medizinischen Demographie dient.
Das Gesetz regelt ausserdem noch die Anerkennung von ausländischen Diplomen und Weiterbildungstiteln.

Gesetze und Verordnungen des Bundes zu den Medizinalberufen:

Weiterführende Themen

Diplome der Medizinalberufe aus Staaten der EU/EFTA

Diplome aus der EU/EFTA können gemäss dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit den Staaten der EU und EFTA anerkannt werden. Die 90-Tage-Dienstleistenden sind verpflichtet, ein spezielles Meldeverfahren einzuleiten.


Weiterbildungstitel der Medizinalberufe aus Staaten der EU/EFTA

Weiterbildungstitel aus der EU/EFTA können gemäss dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit den Staaten der EU und EFTA anerkannt werden. Die 90-Tage-Dienstleistenden sind verpflichtet, ein spezielles Meldeverfahren einzuleiten.


Eidgenössische Prüfungen universitärer Medizinalberufe

Die eidgenössischen Prüfungen in Human-, Zahn-, Veterinärmedizin, Pharmazie und Chiropraktik werden gesamtschweizerisch koordiniert und einheitlich einmal jährlich dezentral in deutscher oder französischer Sprache durchgeführt.

Medizinalberuferegister MedReg

Seit 1. Januar 2018 müssen alle Medizinalpersonen, die in der Schweiz tätig sind oder tätig werden wollen, im Medizinalberuferegister eingetragen sein.

Medizinalberufekommission (MEBEKO)

Wir informieren Sie über die Aufgaben/Kompetenzen und die Zusammensetzung der Medizinalberufekommission (MEBEKO).

Förderprogramm «Interprofessionalität im Gesundheitswesen 2017-2020»

Das Förderprogramm «Interprofessionalität im Gesundheitswesen» verfolgte das Ziel, die interprofessionelle Zusammenarbeit im Gesundheitswesen zu stärken und damit die Effizienz zu steigern.

Letzte Änderung 24.03.2021

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