Die Vergabe von Evaluationsmandaten richtet sich nach der Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen.
Massgebend für die Vergabe von Evaluationsmandaten ist die Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen.
Das BAG vergibt die Evaluationsmandate im Wettbewerb. In den meisten Fällen kommt das Einladungsverfahren zur Anwendung. Bei diesem Verfahren bestimmt die Bedarfsstelle, welche potentiellen Anbieterinnen sie ohne Ausschreibung direkt zur Angebotsabgabe einladen will. Sie muss (wenn möglich) mindestens drei Anbieterinnen einladen. Mindestens eine davon soll ortsfremd sein.
Links
Bundesgesetz vom 21. Juni 2019 über das öffentliche Beschaffungswesen
Verordnung vom 12. Februar 2020 über das öffentliche Beschaffungswesen
Gesetze
Letzte Änderung 30.01.2025
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Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Direktionsstab
Fachstelle Evaluation und Forschung
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3003
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Schweiz