Die Vergabe von Evaluationsmandaten richtet sich nach der Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen.
Massgebend für die Vergabe von Evaluationsmandaten ist die Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen.
Das BAG vergibt die Evaluationsmandate im Wettbewerb, wobei in den meisten Fällen das Einladungsverfahren zur Anwendung kommt. In diesem Verfahren bestimmt die Auftraggeberin, welche potentiellen Anbieter sie ohne Ausschreibung direkt zur Angebotsabgabe einladen will. Sie muss (wenn möglich) mindestens drei Anbieter einladen, wobei von diesen mindestens einer ortsfremd sein soll.
Links
Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen
Verordnung vom 11. Dezember 1995 über das öffentliche Beschaffungswesen
Gesetze
Letzte Änderung 30.07.2020
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Direktionsstab
Fachstelle Evaluation und Forschung
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 74 17