Die Abteilung Versicherungsaufsicht publiziert ab dem Geschäftsjahr 2016 jährlich einen Tätigkeitsbericht.
Die Aufsichtsbehörde stützt sich bei ihrer Tätigkeit einerseits auf das seit dem 1. Januar 2016 in Kraft stehende Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) sowie die entsprechende Verordnung (Krankenversicherungsaufsichtsverordnung, KVAV). Andererseits basiert sie sich auf das Unfallversicherungsgesetz (UVG) und das Militärversicherungsgesetz (MVG) sowie deren Ausführungsverordnungen.
Das KVAG bezweckt die Interessen der Versicherten zu schützen. Ausserdem soll damit Transparenz über die soziale Krankenversicherung geschaffen werden. Mit dem vorliegenden Bericht, der im Jahre 2017 erstmals erscheint, möchte auch die Aufsichtsbehörde Transparenz über ihre Tätigkeiten schaffen.
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Letzte Änderung 27.06.2024
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Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
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