Intellektuelle Beeinträchtigung und Palliative Care

Auch Menschen mit intellektueller Behinderung sollen Zugang zu Palliative Care haben. Der Handlungsbedarf und mögliche Massnahmen wurden in einem Bericht der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik genauer aufgezeigt.

Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik HfH beauftragt, in einem Bericht den Handlungsbedarf im Bereich Palliative Care für Personen mit einer intellektuellen Behinderung in den Wohnheimen der Behindertenhilfe aufzuzeigen und mögliche Massnahmen zu ermitteln.

Der Handlungsbedarf wurde aus den Ergebnissen der Studie PALCAP – Palliative Care in den Wohnheimen der Behindertenhilfe abgeleitet, die im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 67 «Lebensende» durchgeführt wurde. Im Rahmen eines Workshops, an dem sowohl Personen aus den kantonalen Sozial- und Gesundheitsdirektionen als auch Vertreterinnen und Vertreter interessierter Verbände und Vereine teilnahmen, wurden die vorgeschlagenen Massnahmen diskutiert und priorisiert (vgl. Dokumente).

Die Betroffenen

In der Schweiz leben rund 20'000 Erwachsene mit einer intellektuellen Behinderung. Im Alter von vierzig Jahren leben rund 75% der Erwachsenen mit einer intellektuellen Behinderung in einem Wohnheim der Behindertenhilfe. Da auch die Lebenserwartung von Personen mit einer intellektuellen Behinderung zunimmt, wird es künftig immer häufiger vorkommen, dass Personen, die viele Jahre in einem Wohnheim gelebt haben, dort auch ihren Ruhestand antreten und vielleicht auch im Wohnheim sterben. Weil im Alter unheilbare Krankheiten häufiger auftreten, wird der Betreuungsaufwand grösser; Palliative Care wird zunehmend erforderlich.

Herausforderungen

Das durchschnittliche Sterbealter liegt mit rund 57 Jahren rund 25 Jahre tiefer als in der allgemeinen Bevölkerung (Bundesamt für Statistik 2014). Dies weist darauf hin, dass eine palliative Versorgung häufig bereits vor dem Erreichen des Pensionsalters ein Thema ist und damit auch Wohnheime betrifft, in denen Personen mit einer intellektuellen Behinderung während ihres Berufslebens wohnen.

Letzte Änderung 17.07.2018

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