Die Abteilung setzt die beiden Nationalen Strategien zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD) und zu Sucht gemeinsam mit Partnern um. Zudem ist sie für den Vollzug des Betäubungsmittel-, Tabak- und Krebsregistrierungsgesetzes zuständig. Sie arbeitet mit zahlreichen Akteuren zusammen.
Prävention nichtübertragbarer Krankheiten und Sucht sowie Förderung der psychischen Gesundheit
Durch einen gesunden Lebensstil könnten mehr als die Hälfte der nichtübertragbaren Krankheiten (non-communicable diseases, kurz: NCD) vermieden oder ihre Auswirkungen auf unsere Gesundheit vermindert werden.
Die Abteilung steuert, überwacht und koordiniert die Massnahmen zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten, zu Sucht sowie zur psychischen Gesundheit. Sie stellt wissenschaftliche Grundlagen bereit und setzt die Massnahmen der NCD-Strategie sowie der Strategie Sucht um. Insbesondere stärkt sie die Gesundheitsförderung und Prävention in Gesellschaft, Wirtschaft und Arbeitswelt sowie in der Gesundheitsversorgung. Das Ziel ist es, die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu verbessern und Rahmenbedingungen zu schaffen, welche ein gesünderes Verhalten fördern. Durch die Arbeit der Abteilung sollen Suchterkrankungen verhindert und Unterstützungsangebote für abhängige Menschen geschafft werden.
Zur Umsetzung der Strategien arbeitet die Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten eng mit zahlreichen Akteuren auf nationaler, kantonaler und regionaler Stufe zusammen.
Vollzug des Betäubungsmittelgesetzes
Die Abteilung stellt den Vollzug des Betäubungsmittelgesetzes sicher und bearbeitet die damit verbundenen Aufgaben der Suchtmedizin und der Schadenminderung. Dazu gehört unter anderem die Erteilung von Ausnahmebewilligungen oder die Koordination von suchtmedizinischen Netzwerken.
Vollzug des Tabakproduktegesetzes
Ab Herbst 2024 wird die Abteilung den Vollzug des Tabakproduktegesetzes sicherstellen und die damit verbundenen Aufgaben bearbeiten. Dazu gehört unter anderem die Bearbeitung der Meldungen von Tabakprodukten, elektronischen Zigaretten und gleichartigen Produkten, die Veröffentlichung der Produktmeldungen über das Meldeportal TabacInfo und die Aufsicht und Koordination des Vollzugs durch die Kantone.
Krebsregistrierung
Ärztinnen und Ärzte, Laboratorien, Spitäler und andere private oder öffentliche Institutionen des Gesundheitswesens sind seit dem 1. Januar 2020 verpflichtet, bestimmte Daten zu Krebserkrankungen an das zuständige Krebsregister zu melden.
Der Vollzug des Bundesgesetzes erfolgt durch die Kantone. Die Abteilung stellt die Übertragung der Aufgaben der nationalen Krebsregistrierungsstelle und des Kinderkrebsregisters sowie die Aufsicht über die beauftragten Personen und Organisationen in Bezug auf die übertragene Aufgabe sicher. Sie unterstützt den Vollzug des Gesetzes, indem sie sich für einen verbesserten Austausch und je nach Bedarf für eine enge Koordination zwischen dem BAG und den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren der Krebsregistrierung einsetzt.
Geschäftsstelle Tabakpräventionsfonds
Die Geschäftsstelle Tabakpräventionsfonds (TPF) ist bei der Abteilung nichtübertragbare Krankheiten administrativ angegliedert. Sie betreibt und verwaltet den Tabakpräventionsfonds.
Mit den Mitteln aus dem Fonds werden Präventionsmassnahmen finanziell unterstützt, die den Einstieg in den Tabakkonsum verhindern, den Ausstieg fördern und die Bevölkerung vor Passivrauch schützen.
Bei der Vergabe der Fondsgelder orientiert sich der TPF an den Nationalen Strategien Prävention nichtübertragbarer Krankheiten 2017 bis 2024 (NCD-Strategie) und Sucht.

Petra Baeriswyl
Leiterin Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Letzte Änderung 08.07.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Prävention und Gesundheitsversorgung
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
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