Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten

Die Abteilung setzt die Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (kurz NCD-Strategie) und die Nationale Strategie Sucht um und ist für den Vollzug des Betäubungsmittelgesetzes zuständig. Sie arbeitet mit zahlreichen Akteuren zusammen.

Prävention nichtübertragbarer Krankheiten und Sucht

Durch einen gesunden Lebensstil könnten mehr als die Hälfte der nichtübertragbaren Krankheiten (non-communicable diseases, kurz: NCD) vermieden oder ihre Auswirkungen auf unsere Gesundheit vermindert werden.

Die Abteilung stellt wissenschaftliche Grundlagen bereit und setzt die Massnahmen der NCD-Strategie sowie der Strategie Sucht um. Insbesondere stärkt sie die Gesundheitsförderung und Prävention in Gesellschaft, Wirtschaft und Arbeitswelt sowie in der Gesundheitsversorgung. Das Ziel ist es, die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu verbessern sowie Rahmenbedingungen zu schaffen, welche ein gesünderes Verhalten fördern. Weiter will sie Suchterkrankungen verhindern und Unterstützungsangebote für abhängige Menschen schaffen.

Zur Umsetzung der Strategien arbeitet die Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten eng mit zahlreichen Akteuren auf nationaler, kantonaler und regionaler Stufe zusammen.

Vollzug des Betäubungsmittelgesetzes

Die Abteilung stellt den Vollzug des Betäubungsmittelgesetzes sicher und bearbeitet die damit verbundenen Aufgaben der Suchtmedizin und der Schadenminderung. Dazu gehört unter anderem die Erteilung von Ausnahmebewilligungen oder die Koordination von suchtmedizinischen Netzwerken.

Geschäftsstelle Tabakpräventionsfonds

Die Geschäftsstelle Tabakpräventionsfonds (TPF) ist bei der Abteilung nichtübertragbare Krankheiten administrativ angegliedert. Sie betreibt und verwaltet den Tabakpräventionsfonds.

Mit den Mitteln aus dem Fonds werden Präventionsmassnahmen finanziell unterstützt, die den Einstieg in den Tabakkonsum verhindern, den Ausstieg fördern und die Bevölkerung vor Passivrauch schützen.

Bei der Vergabe der Fondsgelder orientiert sich der TPF an den Nationalen Strategien Prävention nichtübertragbarer Krankheiten 2017 bis 2024 (NCD-Strategie) und Sucht.

Roy Salveter

Roy Salveter
Leiter Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten

Weiterführende Themen

Nationale Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie)

Ein gesunder Lebensstil kann nichtübertragbare Erkrankungen vermeiden oder ihre Folgen lindern. Darauf basiert unsere Präventionsstrategie.

Nationale Strategie Sucht

Suchtpolitik ist ein dynamisches Feld, das sich ständig neuen Herausforderungen stellen muss, etwa veränderten Verhaltensmustern und Konsumtrends.

Sucht & Gesundheit

Abhängigkeiten bergen Risiken für Einzelpersonen und Gesellschaft. Wir fördern deshalb die Gesundheitskompetenz. Informieren Sie sich hier über Süchte, Prävention, Regulierungen, Schadensminderung, Beratung und Therapien.

Das Betäubungsmittelgesetz

Das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen sowie die Aufgabenteilung der zuständigen nationalen und kantonalen Behörden.

Letzte Änderung 14.12.2021

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Prävention und Gesundheitsversorgung
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 88 24
E-Mail

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