Die Abteilung Strahlenschutz sorgt für den Schutz von Patientinnen, Arbeitnehmern, Öffentlichkeit und Umwelt vor den Gefahren, die von gesundheitsgefährdender Strahlung ausgehen.
Dazu beurteilt und managt die Abteilung Strahlenschutz Gesundheitsrisiken, die mit der Verwendung von ionisierender und nichtionisierender Strahlung zusammenhängen. Die Abteilung erteilt Bewilligungen für Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung in den Bereichen Medizin, Industrie, Forschung und Bildung und inspiziert diese regelmässig. Sie misst die Radioaktivität in der Umwelt, setzt die Aktionspläne Radon und Radium um und wirkt bei der Vorbereitung für radiologische Notfallsituationen mit. Seit 2019 vollzieht das BAG zusammen mit den Kantonen das Bundesgesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Schall (NISSG).

Sébastien Baechler
Leiter Abteilung Strahlenschutz
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Letzte Änderung 15.08.2024
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