Die Prüfungskommissionen tragen eine grosse Verantwortung bei der Vorbereitung, Durchführung und Bewertung der eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe.
Aufgaben und Kompetenzen
Die Prüfungskommissionen stellen in Zusammenarbeit mit den Ausbildungsinstitutionen der universitären Medizinalberufe die Vorbereitung und die Durchführung der eidgenössischen Prüfung sicher. Sie vertreten dabei die Interessen der Eidgenossenschaft.
Die Prüfungskommissionen:
- erarbeiten einen Vorschlag über Inhalt, Form, Zeitpunkt und Bewertung der eidgenössischen Prüfung zuhanden der MEBEKO, Ressort Ausbildung;
- bereiten in Zusammenarbeit mit der MEBEKO, Ressort Ausbildung, die eidgenössische Prüfung vor;
- bestimmen die Personen, die an den Prüfungsstandorten die Durchführung der eidgenössischen Prüfung sicherstellen (Standortverantwortliche);
- bestimmen die Mitglieder, welche die Kandidatinnen und Kandidaten in Belangen der eidgenössischen Prüfung beraten;
- schlagen der MEBEKO, Ressort Ausbildung, Richtlinien zur Durchführung der eidgenössischen Prüfungen vor;
- schlagen der MEBEKO, Ressort Ausbildung, Examinatorinnen und Examinatoren zur Wahl vor;
- stellen Grundsätze für die Beratung der Kandidatinnen und Kandidaten der eidgenössischen Prüfungen auf.
Zusammensetzung
Der Bundesrat setzt für jeden universitären Medizinalberuf eine Prüfungskommission ein (vgl. auf dieser Seite im Register «Links»). Er wählt eine Präsidentin oder einen Präsidenten und weiter vier bis acht Mitglieder. In den Prüfungskommissionen müssen alle Ausbildungsinstitutionen vertreten sein.
Letzte Änderung 19.01.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
MEBEKO
Ressort Ausbildung
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 94 83
9–12h