Medizinalberufekommission (MEBEKO)

Wir informieren Sie über die Aufgaben/Kompetenzen und die Zusammensetzung der Medizinalberufekommission (MEBEKO). 

Aufgaben und Kompetenzen

Die Medizinalberufekommission (MEBEKO) hat als ausserparlamentarische Kommission sowohl eine Behörden- als auch eine Beratungsfunktion im Bereich der universitären Medizinalberufe. Ihre Aufgaben und Kompetenzen sind im Medizinalberufegesetz (MedBG) und im Geschäftsreglement geregelt.

Die MEBEKO:

  • nimmt als Beratungsorgan Stellung zu fachspezifischen und qualitätsbezogenen Aspekten der Aus- und der Weiterbildung ;
  • kann dem Akkreditierungsorgan, dem Bundesrat, dem EDI und dem Hochschulrat Vorschläge zur Erhöhung der Qualität der Aus- und Weiterbildung unterbreiten ;
  • entscheidet über die Anerkennung ausländischer Diplome und Weiterbildungstitel, für welche eine staatsvertragliche Vereinbarung für die gegenseitige Anerkennung existiert ;
  • entscheidet über die Voraussetzungen, die Inhaberinnen und Inhaber eines nicht anerkennbaren ausländischen Diploms erfüllen müssen, um ein eidgenössisches Diplom zu erwerben ;
  • überwacht die eidgenössischen Prüfungen, die zum eidgenössischen Diplom in Human-, Zahn-, Veterinärmedizin oder Pharmazie und Chiropraktik führen ;
  • und erstattet dem EDI und dem Hochschulrat regelmässig Bericht über ihre Tätigkeit.  

Zusammensetzung

Die Mitglieder werden durch den Bundesrat gewählt. Die MEBEKO muss sich aus Fachleuten sowie Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Kreise zusammensetzen, welche über die Kompetenz verfügen, die notwendig ist, um die Probleme der Aus- und der Weiterbildung zu beurteilen. Damit diese Kommission das Akkreditierungsorgan, den Bundesrat, das EDI und den Hochschulrat kompetent beraten kann, muss sie neben Fachleuten der betroffenen Berufskreise auch Personen umfassen, die die Kontroll- und Koordinationsaufgabe von Bund und Kantonen wahrnehmen können. Auch die für die Ausbildung verantwortlichen Universitäten und Fakultäten sowie die für die Weiterbildung zuständigen Berufsorganisationen müssen in der MEBEKO vertreten sein.

Angesichts der Anzahl und Breite der Aufgaben besteht die MEBEKO aus einer Geschäftsleitung sowie aus den beiden Ressorts Aus- und Weiterbildung. Beide Ressorts unterhalten eine Geschäftsstelle, die in der Sektion Vollzug Gesundheitsberufe des BAG angesiedelt sind.

Zahlen & Fakten

Statistiken Medizinalberufe

Das BAG wertet jährlich Daten aus dem Medizinalberuferegister aus. Sie dienen dazu, genügend und bedarfsgerecht qualifiziertes Personal auszubilden.

Weiterführende Themen

Medizinalberuferegister MedReg

Seit 1. Januar 2018 müssen alle Medizinalpersonen, die in der Schweiz tätig sind oder tätig werden wollen, im Medizinalberuferegister eingetragen sein.

Letzte Änderung 18.01.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Medizinalberufekommission
CH - 3003 Bern

Tel.
+41 58 462 94 83

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/das-bag/organisation/ausserparlamentarische-kommissionen/medizinalberufekommission-mebeko.html