Aufgaben und Tätigkeit der Kommission

Die Aufgaben der Kommission sind im Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen definiert. Die Kommission erarbeitet Empfehlungen sowohl aus eigener Initiative wie auch auf Anfrage einer Behörde hin.

Aufgaben

Die rechtliche Grundlage für die Kommission bildet Artikel 54 des
Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG), der auch die Aufgaben der Kommission näher definiert.

Die Kommission:

  • gibt Empfehlungen für die Aufklärung die genetische Beratung und die Aufklärung bei pränatalen Risikoabklärungen ab;
  • gibt Empfehlungen zur Weiterbildung und zur Qualifikation zur Veranlassung der genetischen Untersuchungen ab.
  • nimmt auf Anfrage des BAG zu Bewilligungsgesuchen Stellung und wirkt bei Aufsichtsmassnahmen mit;
  • erarbeitet Massstäbe für die Qualitätskontrolle genetischer Untersuchungen zuhanden des Bundesrates;
  • gibt Empfehlungen zur Erstellung von DNA-Profilen ab;
  • verfolgt die wissenschaftliche und praktische Entwicklung der genetischen Untersuchungen,

Tätigkeit

Die Kommission erarbeitet Empfehlungen sowohl aus eigener Initiative wie auch auf Anfrage einer Behörde hin. Zudem nimmt sie regelmässig im Rahmen von Vernehmlassungsverfahren  Stellung zu Gesetzgebungsprojekten, soweit diese zu den genetischen Untersuchungen einen Bezug haben. Sie erstattet dem Bundesrat jährlich Bericht über ihre Tätigkeiten. Die Tätigkeitsberichte der Kommission finden Sie unter «Dokumente». Dort finden Sie auch alle Empfehlungen und Stellungnahmen der Kommission.

Bericht Genetic Counsellors in der Schweiz

Es gibt es in der Schweiz bisher nur wenige, im Ausland ausgebildete Genetic Counsellors und diese sind vor allem in der Westschweiz engagiert. Es fehlen jedoch deutschsprachige Genetic Counsellors. Angesichts der zunehmenden Relevanz der medizinischen Genetik im klinischen Alltag und der gleichzeitig stagnierenden Zahl der Ärztinnen und Ärzte mit Facharzttitel in medizinischer Genetik sieht die GUMEK ein grosses Potential in der unterstützenden Zusammenarbeit von
Genetic Counsellors mit den Fachärztinnen und -ärzten für medizinische Genetik mit dem Ziel, letztere durch Übernahme eines Teils der nicht komplexen genetischen Beratungen zu entlasten.

Darum hat die Kommission im 2021 Herrn Dr. med. Amstad mit einer Standortbestimmung beauftragt. Sein Bericht wird nun veröffentlicht.

Die deutsche und die französische Fassung finden Sie hier unter "Verschiedene Dokumente".

Eine Zusammenfassung des Berichtes sowie ein Kommentar von Frau Prof. Kelly Ormond, genetischer Beraterin mit langjähriger Erfahrung in den USA, sind in der Schweizerischen Ärztezeitung erschienen (Ausgabe 13/2022 vom 30. März 2022, www.saez.ch) und ebenfalls hier zu finden.

 

Die Kommission trifft sich zu 4–6 ganztägigen Sitzungen pro Jahr. Zudem
behandelt sie zahlreiche Geschäfte auf elektronischem Weg.

Dokumente

Gesetze

Gesetzgebung Genetische Untersuchungen

Das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen regelt die Durchführung genetischer Analysen. Zentrale Aspekte sind der Schutz der Persönlichkeit, das Verhindern von Missbräuchen und die Sicherstellung der Qualität.

Weiterführende Themen

Genetische Tests und pränatale Diagnostik

Genetische Tests untersuchen das menschliche Erbgut. Hier finden Sie Informationen und die rechtlichen Grundlagen dazu.

Letzte Änderung 31.01.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Kommission GUMEK
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 465 30 34
Fax +41 58 462 62 33
E-Mail

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