Die EAMGK berät das EDI bei der Erstellung der Analysenliste sowie der Mittel- und Gegenständeliste.
Die Kommission im Überblick
Die EAMGK ist eine ausserparlamentarische Kommission gemäss der Verordnung über die Krankenversicherung (Artikel 37f KVV).
Sie berät das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)
- beim Erstellen der Analysenliste (AL) mit Tarif nach Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 des Bundesgesetztes über die Krankenversicherung (KVG) sowie Artikel 34 KVV
- beim Erlass der Bestimmungen über die Leistungspflicht und den Umfang der Vergütung bei Mitteln und Gegenständen nach Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 3 KVG sowie Artikel 33 Buchstabe e KVV
- bei der Ausarbeitung der Bestimmungen nach den Artikeln 36 Absatz 1, 75, 77k und 104a Absatz 4 KVV, die ihren Bereich betreffen.
Die Kommission besteht aus zwei Ausschüssen. Einer für die Mittel und Gegenständeliste sowie einer für die Analysenliste.
Mitglieder
Die Kommission zählt 16 Mitglieder und ist nach Geschlecht, Sprache, Region und Alter ausgewogen zusammengesetzt. Die Kommissionsmitglieder und die Präsidentin oder der Präsident werden vom Bundesrat für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt. Im November 2023 hat er sie bis zum Ende der Legislaturperiode im Dezember 2027 gewählt.
Die Liste der Kommissionsmitglieder finden Sie im Register «Links».
Die Vertretungen sind in Artikel 37f der KVV festgehalten, ebenfalls unter «Links»
Sekretariat
Das BAG beziehungsweise die Sektion Analysen, Mittel und Gegenstände (AMG) führt das Sekretariat der EAMGK.
Letzte Änderung 14.02.2025
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sekretariat EAMGK
Ausschuss Mittel und Gegenstände
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 91 65
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sekretariat EAMGK
Ausschuss Analysen
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz