Die EAK berät das BAG und das EDI bei der Erstellung der Spezialitätenliste, der Geburtsgebrechen-Spezialitätenliste sowie der Arzneimittelliste mit Tarif.
Die Kommission im Überblick
Die EAK ist eine ausserparlamentarische Kommission gemäss der Verordnung über die Krankenversicherung (Artikel 37e KVV).
Sie berät das Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- bei der Erstellung der Spezialitätenliste (SL) (Artikel 34 KVV).
Sie berät das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)
- bei der Ausarbeitung der Bestimmungen (Artikel 36 Absatz 1, 75, 77k und 104a Absatz 4 KVV).
- bei der Zuordnung von Arzneimitteln zu einer pharmazeutischen Kostengruppe der Liste der Verordnung vom 19. Oktober 2016 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (Artikel 4 VORA)
- bei der Festlegung der standardisierten Tagesdosen, wenn Arzneimittel neu oder für eine zusätzliche Indikation in die Spezialitätenliste aufgenommen werden.
Mitglieder
Die Kommission zählt 16 Mitglieder und ist nach Geschlecht, Sprache, Region und Alter ausgewogen zusammengesetzt.
Die Kommissionsmitglieder und die Präsidentin oder der Präsident werden vom Bundesrat für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt. Im November 2023 hat er sie bis zum Ende der Legislaturperiode im Dezember 2027 gewählt.
Die Liste der Kommissionsmitglieder finden Sie im Register «Links».
Die Vertretungen der Interessensgruppen (Artikel 37e Abs. 2 KVV) finden Sie ebenfalls unter «Links».
Sekretariat
Das BAG beziehungsweise die Abteilung Arzneimittel Krankenversicherung (AKV) führt das Sekretariat der EAK.
Letzte Änderung 05.02.2025
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Eidgenössische Arzneimittelkommission
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz