Die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) ist eine unabhängige ausserparlamentarische Kommission. Sie unterstützt den Bundesrat bei der Qualitätsentwicklung in der medizinischen Leistungserbringung im Rahmen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung.
Aktuelles
Laufende Ausschreibungen
Zweites Pilotprojekt zur Implementierung von Patient Reported Outcome Measures in der Schweiz
Gegenstand: Pilotprojekt zur sektorübergreifenden Implementierung eines multidimensionalen, aus validierten Fragekatalogen bestehenden und wissenschaftlichen Grundsätzen folgenden PROMs-Sets. Dieses ist für eine oder mehrere relevante (Prävalenz, Burden of Disease, Kosten) Krankheiten / Gesundheitszustände oder spezifische Behandlungen zu wählen. Ziel ist die datenbasierte Qualitätsentwicklung im Austausch mit den Patientinnen und Patienten. Die Implementierung erfolgt in der Schweiz mindestens in den drei Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch.
Als Eingabetermin für die Angebote gilt der 23. Dezember 2024. (Bei der Einreichung der Offerten bitte beachten, dass die Loge am Campus Liebefeld am 23.12.2024 geschlossen ist).
Aufgaben der EQK
Die Eidgenössische Qualitätskommission hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:
- Sie berät die verschiedenen Akteure im Bereich der Qualitätsentwicklung und koordiniert deren Aktivitäten.
- Sie berät den Bundesrat bei der Festlegung von Massnahmen zur Qualitätsentwicklung.
- Sie beauftragt Dritte, nationale Programme zur Qualitätsentwicklung und systematische Studien (beispielsweise zum Thema Patientensicherheit) durchzuführen.
- Sie beauftragt Dritte, neue Qualitätsindikatoren zu entwickeln und die bestehenden weiterzuentwickeln (mit Qualitätsindikatoren kann Qualität statistisch gemessen werden).
- Sie leistet Abgeltungen an die beauftragten Dritten.
- Sie kann nationale und regionale Projekte zur Qualitätsentwicklung finanziell unterstützen.
- Die EQK erstellt jährlich einen Bericht zuhanden des Bundesrates und veröffentlicht diesen in geeigneter Form.
Zusammensetzung
Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen:
- vier Personen der Leistungserbringer, wobei eine Person die Spitäler, eine Person die Ärzteschaft und eine Person die Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner vertritt;
- zwei Personen der Kantone;
- zwei Personen der Versicherer;
- zwei Personen der Versicherten und der Patientenorganisationen;
- fünf Personen der Wissenschaft.
Die Kommission zählt 15 Mitglieder und ist nach Geschlecht und Sprache ausgewogen zusammengesetzt. Die Kommissionsmitglieder und die Präsidentin oder der Präsident werden vom Bundesrat für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt.
Das Sekretariat der Kommission wird durch eine Sektion «Sekretariat der Eidgenössischen Qualitätskommission» geführt, die administrativ der Abteilung Tarife und Grundlagen des BAG zugeordnet ist.
Mitglieder der EQK
Die Mitglieder werden vom Bundesrat gewählt und sind auf der Seite der Bundeskanzlei ersichtlich.
Reglemente
Gesetze
Medien
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Letzte Änderung 29.11.2024
Kontakt
Eidgenössisches Departement des Inneren
Sekretariat der Eidgenössischen Qualitätskommission
c/o Bundesamt für Gesundheit BAG
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz