Die EKAL war ein beratendes Organ des Bundesrates im Bereich von Alkoholfragen. Sie initiierte und begleitete die Meinungsbildungs-, Entscheidungs- und Realisierungsprozesse bei Fragen im direkten oder indirekten Zusammenhang mit der Einwirkung des Alkoholkonsums auf die Gesundheit. Neben ihrer Rolle als Expertengremium publizierte die EKAL Stellungnahmen und Medienmitteilungen zu Fragen rund um die Prävention von Alkoholproblemen.
Stellungnahmen, Medienmitteilungen und Publikationen der Eidgenössischen Kommission für Alkoholfragen EKAL
Publikationen
Stellungnahmen und Medienmitteilungen
- Stellungnahme zur Parl. Initiative Bortoluzzi
- Stellungnahme zum "Nachtregime"
- Brigitta M. Gadient wird neue Präsidentin der Eidgenössischen Kommission für Alkoholfragen (EKAL)
- Medienmitteilung vom Montag, 16. September 2013 - Alkoholgesetz - Nachtregime und Erhöhung der billigsten Preise reduzieren Alkoholmissbrauch
- Medienmitteilung vom Samstag, 17. August 2013 - Alkoholvergiftungen - Eigenverantwortung greift zu kurz
- Stellungnahme zur Parl. Initiative Bortoluzzi
- Position EKAL zur Totalrevision Alkoholgesetz, Juni 2013 – Beibehaltung von wirksamen Massnahmen für ein Alkoholhandelsgesetz, das seinen Zweck erfüllt.
- Stellungnahme EKAL zur Änderung des Vernehmlassungsgesetzes (VlG)
- Medienmitteilung EKAL vom 27. Mai 2013 – Vernetzte Akteure für eine kohärente Alkoholpolitik
- Medienmitteilung EKAL vom 20. Februar 2013 – Städte brauchen griffige Instrumente gegen Alkoholmissbrauch
- Medienmitteilung EKAL vom 27. November 2012 – Tagung Kantonale Aktionspläne Alkohol 2012
- Medienmitteilung EKAL vom 21. Juni 2012 – Massiver Rückgang beim Verkauf von Alkohol an Jugendliche – dank Testkäufen
- Via sicura - Beweissichere Atemalkoholkontrolle. Positionspapier der EKAL
- Stellungnahme EKAL zur parl. Initiative Jositsch «Präzisierung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über die verdeckte Ermittlung».
- Stellungnahme EKAL zur parl. Initiative Lüscher «Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops.
- Abgabe/Weitergabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche Positionspapier der Eidgenössischen Kommission für Alkoholfragen (EKAL)
- Stellungnahme zur Betäubungsmittelsuchtverordnung
- Basisinformation Prävention
- Totalrevision des Alkoholgesetzes
- Alkoholkonsum im öffentlichen Raum
- Position der Eidgenössischen Kommission für Alkoholfragen (EKAL) zu Alkoholtestkäufen
- 2009: Stellungnahme EKAL zur Erneuerung des MEDIA Abkommens Schweiz - EU
EURO 2008: EKAL fordert gratis Trinkwasser für alle
An der Fussball-Europameisterschaft im Juni 2008 wird für viele Fussballbegeisterte Alkohol dazu gehören. Die Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen (EKAL) appelliert an die Verantwortlichen der Austragungsstädte, alle möglichen Präventionsmassnahmen auszuschöpfen.
Im Juni können in der Schweiz sommerliche Temperaturen herrschen - Folge davon ist vermehrter Flüssigkeitsbedarf des Körpers. Dieser sollte nicht mit alkoholischen Getränken, sondern mit Softdrinks oder Wasser gestillt werden. Deshalb schlägt die EKAL vor, während der Austragung der EURO 2008 an Plätzen mit grossem Publikumsaufmarsch gratis Trinkwasser - z. B. über Hydranten der städtischen Wasserversorgung - zur Verfügung zu stellen und auf dieses Angebot entsprechend aufmerksam zu machen.
Die Austragungsstädte sind sich bewusst, dass problematischer Alkoholkonsum zu vermehrten Unfällen und Gewalt führt. Deshalb bereiten sie Schadensminderungsmassnahmen vor. Mit dem Vorschlag der Abgabe von Trinkwasser kann ein zusätzlicher Beitrag zur Reduktion des Gefährdungspotenzials für Gewalt und Unfälle geleistet werden. Diese Präventionsmassnahme dürfte im Vergleich zu den Kosten der Schadensbehebung erst noch deutlich günstiger ausfallen.
Abkommen über die Teilnahme der Schweiz am EU-Programm «MEDIA 2007»
Die Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen EKA empfiehlt dem Bundesbeschluss über das Abkommen betreffend Teilnahme der Schweiz am EU-Programm MEDIA für die Jahre 2007-2013 nicht zuzustimmen.
Die Genehmigung des MEDIA-Abkommens ist an die Verpflichtung gekoppelt, dass ab 2009 die EU-Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen" übernommen werden müssten. Dies hätte zur Folge, dass auf die Schweiz gerichtete Werbefenster von ausländischen Fernsehveranstaltern die in der Schweiz geltenden Werbeeinschränkungen unter anderem für Alkoholika nicht mehr einzuhalten hätten. Der Einfluss von Werbung auf den Konsum von alkoholischen Getränken ist einschlägig bekannt. Die EKA fordert deshalb die Entscheidungsgremien dazu auf, den Präventionsbemühungen das nötige Gewicht zu geben und auf das Abkommen nicht einzutreten.
November 2007
Bundesgesetz über die Biersteuer
Das Biersteuergesetz (BStG) wurde als reines Fiskalgesetz konzipiert. Die Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen (EKA) ist der Ansicht, dass diese Sichtweise nicht mehr zeitgemäss ist. Bei der Erarbeitung neuer Erlasse müssen unbedingt gesundheitspolitische Überlegungen einfliessen. Die Besteuerung von alkoholischen Getränken ist die effizienteste, wirksamste und kostengünstige Präventionsmassnahme.
Jugendliche, vor allem die männlichen, berauschen sich in erster Linie mit Bier, da dies der billigste Rausch ist. Das Beispiel der Sondersteuer auf Alcopops und weitere internationalen Erfahrungen zeigen, dass sich der Konsum bei den Jugendlichen über eine Erhöhung der Steuer reduzieren lässt. Für die Expert/innen der Eidgenössischen Kommission für Alkoholfragen (EKA) ist es unerlässlich dem Bundesrat die Kompetenz zu erteilen, allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt eine Steuererhöhung nicht nur aus fiskalischen Gründen, sondern auch aus gesundheitspolitischen Überlegungen vorzunehmen.
Mai 2006
Neue Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)
Die Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen (EKA) begrüsst die Stossrichtung der Bestimmungen der neuen Radion- und Fernsehverordnung. Die Ausgestaltung der Werbung für alkoholische Getränke geht aber aus Sicht der Kommission zu wenig weit.
Es zeigt sich in der Praxis, dass Werbung mit alkoholfreien Getränken betrieben wird, die den gleichen Brand-Namen wie die alkoholhaltige Version des gleichen Herstellers aufweist. Das Werbeverbot wird umgangen und ein Werbeeffekt wird auch für alkoholhaltige Getränke erreicht. Da dieser zusätzliche Werbeeffekt auch mit der neuen Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) schwer zu vermeiden sein dürfte, fordert die Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen (EKA) eine Konkretisierung der Bestimmungen im Sinne des Jugendschutzes:
• Programmveranstalter, welche dem Werbeverbot für alkoholische Getränke unterstehen, sollen aus der Sicht der EKA keine Werbung für alkoholfreie Biere ausstrahlen dürfen, die den gleichen Brandnamen tragen wie alkoholhaltige Biere.
• Auch für Getränke mit der Bezeichnung «alkoholfrei» (z.B. «alkoholfreies Bier») bei Programmveranstaltern, welche dem Werbeverbot für alkoholische Getränke unterstehen, höchstens zwischen 21.00 und 6.00 Uhr geworben werden dürfen.
Juli 2006
Die Dokumente können per E-mail angefordert werden.
Letzte Änderung 20.09.2023
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
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Tel.
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