Die Mitglieder der EKIF verpflichten sich, alle Interessen zu melden, die einen Interessenkonflikt zwischen wirtschaftlichen Unternehmen und der Fachperson oder der Institution, in der die Fachperson arbeitet, darstellen könnten.
Offenlegung der Interessenbindungen
Die Mitglieder der EKIF sind gemäss Artikel 8f Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) verpflichtet, Interessenbindungen vor der Wahl und jede Änderung der Interessenbindungen während der Amtsdauer unverzüglich dem EDI zu melden. Die offengelegten Interessenbindungen werden in einem Verzeichnis veröffentlicht (siehe Register «Links»).
In Anbetracht der Tatsache, dass die Impfempfehlungen einen gewichtigen Einfluss auf die öffentliche Gesundheit haben, erachten es das BAG und die EKIF als notwendig, sicherzustellen, dass die Erwägungen, die den Empfehlungen zu Grunde liegen, unabhängig und ohne direkten oder indirekten Druck erfolgen. Für die EKIF gilt es Situationen zu vermeiden, in denen persönliche oder institutionelle Interessen finanzieller oder anderer Art die Integrität und Unparteilichkeit ihrer Arbeit gefährden und so ihre Empfehlungen in Frage stellen können.
Die Mitglieder der EKIF sind daher verpflichtet, vor jeder Plenar- und Arbeitsgruppensitzung alle Interessen zu melden, die einen reellen, potentiellen oder scheinbaren Interessenkonflikt zwischen wirtschaftlichen Unternehmen und der Fachperson in privater Funktion oder der Institution, in der die Fachperson arbeitet, darstellen könnten. Unter «wirtschaftliche Unternehmen» versteht man alle Firmen, Verbände, Organisationen oder Gruppen mit kommerziellen Interessen. Dieses Vorgehen praktiziert die EKIF seit ihrem Bestehen und geht damit selbst über das gemäss RVOV geforderte Vorgehen hinaus.
Ob ein Interessenskonflikt vorliegt und wie damit umgegangen wird, ist im Organisationsreglement beschrieben (siehe Register «Dokumente»).
Dokumente
Die Eidgenössische Kommission für Impffragen (PDF, 43 kB, 17.10.2011)Bull BAG 2011; Nr. 42: 903-904
Gesetze
172.010.1 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV), apK
Letzte Änderung 10.07.2018
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Übertragbare Krankheiten
Sektion Impfempfehlungen und Bekämpfungsmassnahmen
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 87 06