Nachfolgend sind das Mandat und die Aufgaben der EKIF beschrieben.
Die EKIF besitzt folgendes Mandat basierend auf dem Epidemiengesetz
Die EKIF berät den Bundesrat, das Eidgenössische Departement des lnnern (EDI) und das BAG als konsultatives Organ in allen Belangen, die im Zusammenhang mit lmpffragen stehen.
Aufgaben
- Beratung des Bundesrats beim Erlass von Vorschriften und der Behörden beim Vollzug des Epidemiengesetzes (EpG);
- Erarbeitung von Impfempfehlungen zuhanden des BAG;
- Entwicklung medizinischer Kriterien zur Beurteilung des Schweregrads einer Impfreaktion;
- Beratung des EDI bei der Gewährung einer Entschädigung oder Genugtuung gemäss Artikel 64 und 65 EpG.
Umsetzung des Mandats
Diese Aufgaben werden in Arbeitsgruppen vorbereitet und anschliessend in fünf Plenarsitzungen pro Jahr diskutiert. Sie sind detailliert im Organisationsreglement beschrieben (siehe Register „Dokumente“). Daraus resultieren Empfehlungen, Stellungnahmen, Veröffentlichungen oder interne Beschlüsse.
Letzte Änderung 31.08.2018
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Übertragbare Krankheiten
Sektion Impfempfehlungen und Bekämpfungsmassnahmen
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 87 06