Die EKIF befürwortet eine ergänzende Impfempfehlung für die Rotavirusimpfung für Säuglinge, sofern eine Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung erfolgt. Da diese aussteht, wurde die Impfung bisher nicht in den Impfplan aufgenommen.
Evaluation durch die EKIF
Stand: 2014
Die Rotavirusimpfung wurde erstmals 2008 von der EKIF evaluiert; damals wurde keine Impfempfehlung abgegeben.
Die EKIF hat 2014 die Rotavirusimpfung für Säuglinge erneut gemäss ihrem Analyserahmen beurteilt. Sie steht einer ergänzenden Impfempfehlung positiv gegenüber und würde die Impfung aus Gründen des gleichberechtigten Zugangs empfehlen, sobald eine Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung gegeben ist. Da diese aussteht, wurde die Rotavirusimpfung bisher nicht in den Schweizerischen Impfplan aufgenommen.
Das vorliegende Dokument (siehe Register «Dokumente») legt die Position der EKIF dar und ist zur Information der Ärzteschaft in der Schweiz gedacht. Es wurde 2014 von einer EKIF-Arbeitsgruppe erarbeitet und beschreibt die Daten und Überlegungen, auf deren Grundlage die EKIF am 18. Juni 2014 beschlossen hat, dem BAG die Rotavirusimpfung bei gleichzeitiger Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung als ergänzende Impfung für Säuglinge zu empfehlen. Aus Gründen der Zugangsgerechtigkeit (fehlende Kostenübernahme) warten das BAG und die EKIF mit der Herausgabe einer offiziellen Impfempfehlung ab, möchten aber ihre Überlegungen hier zugänglich machen.
Dokumente
Rotavirusimpfung: Empfehlung für Säuglinge (PDF, 194 kB, 01.10.2014)Evaluation durch die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF)
Stand: Oktober 2014.
Dokument in Deutsch mit Zusammenfassung in Deutsch und Französisch.
Letzte Änderung 10.07.2018
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Übertragbare Krankheiten
Sektion Impfempfehlungen und Bekämpfungsmassnahmen
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