In ausserparlamentarischen Kommissionen können Organisationen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ihre Interessen vertreten. Die Verwaltung gewinnt dadurch an Fachwissen. Rund 15 Kommissionen beraten das BAG zu Gesundheitsthemen.
Die EKIF berät den Bundesrat, das Eidgenössische Departement des lnnern und das Bundesamt für Gesundheit als konsultatives Organ in allen Belangen, die im Zusammenhang mit lmpffragen stehen.
Die Eidgenössische Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK) ist eine ausserparlamentarische Kommission mit beratender Funktion im medizinisch-genetischen Bereich.
Die EKSN berät den Bundesrat und die Bundesverwaltung in grundsätzlichen Fragen zu Sucht, zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten und zu politischen Geschäften in diesem Zusammenhang.
Die KSR wurde am 1. Januar 2001 ins Leben gerufen. Sie entstand aus einer Fusion der Eidg. Kommission für Strahlenschutz (EKS) und der Eidg. Kommission für Überwachung der Radioaktivität (KueR).
Die Prüfungskommissionen tragen eine grosse Verantwortung bei der Vorbereitung, Durchführung und Bewertung der eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe.
Die Psychologieberufe- kommission berät Bundesrat und Departement zum Psychologieberufegesetz und entscheidet über die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse und Weiterbildungstitel in den nach PsyG geregelten Fachbereichen.
Die EQK ist eine unabhängige ausserparlamentarische Expertenkommission. Sie unterstützt den Bundesrat bei der Qualitätsentwicklung in der medizinischen Leistungserbringung im Rahmen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung.